1994 wurde mit dem fünften Änderungsgesetz zum AMG die Aufbereitung eingestellt. Die Positivmonografien der Kommission D dienen heute weiterhin als Basis für die [[Wikipedia:Homöopathisches Arzneimittel#Deutschland|Neuzulassung]] von Homöopathika. Auch muss heutzutage die Kommission D noch bei bestimmten Zulassungsentscheidungen gehört werden, etwa wenn entsprechende Präparate wegen neuer Wirkstoffe oder neuer Indikationen für bekannte Stoffe der [[Wikipedia:Verschreibungspflicht|Verschreibungspflicht]] unterliegen. Seit der Änderung des Arzneimittelgesetzes im Jahr 2004 unter anderem zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit für Kinder und Jugendliche nimmt die Kommission D ferner die Beratung der Behörde in Fragen der Anwendung homöopathischer Arzneimittel bei dieser Patientengruppe wahr. | 1994 wurde mit dem fünften Änderungsgesetz zum AMG die Aufbereitung eingestellt. Die Positivmonografien der Kommission D dienen heute weiterhin als Basis für die [[Wikipedia:Homöopathisches Arzneimittel#Deutschland|Neuzulassung]] von Homöopathika. Auch muss heutzutage die Kommission D noch bei bestimmten Zulassungsentscheidungen gehört werden, etwa wenn entsprechende Präparate wegen neuer Wirkstoffe oder neuer Indikationen für bekannte Stoffe der [[Wikipedia:Verschreibungspflicht|Verschreibungspflicht]] unterliegen. Seit der Änderung des Arzneimittelgesetzes im Jahr 2004 unter anderem zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit für Kinder und Jugendliche nimmt die Kommission D ferner die Beratung der Behörde in Fragen der Anwendung homöopathischer Arzneimittel bei dieser Patientengruppe wahr. |