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− ::: '''R- und S-Sätze'''+
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− :::; GHS-Symbole+
− :::*Für die GHS-Symboldarstellung wird die [[Vorlage:GHS-Piktogramme]] genutzt. Als Abkürzungen für die GHS-Symbole werden die von der Richtlinie vorgesehenen Zahlen von 01 bis 09 verwendet und durch Pipes abgetrennt.
− :::*für die H- und P-Sätze sowie die EUH-Sätze werden die [[Vorlage:H-Sätze]] bzw. [[Vorlage:P-Sätze]] und [[Vorlage:EUH-Sätze]] verwendet. Die einzelnen Sätze werden mit einem Pipe abgetrennt, Kombinationssätze mit einem Pluszeichen miteinander verbunden (Bsp: <code><nowiki>{{P-Sätze|270|301+310}}</nowiki></code>)
− :::*da es vorkommen kann, dass für H- und P-Sätze unterschiedliche Quellen verwendet werden müssen (da die EU bei bestimmten Stoffen lediglich die H-Sätze festgelegt hat), muss für P-Sätze unter dem Parameter "Quelle P" stets eine eigene Quelle angeben werden. Sind in einer Quelle neben GHS-Symbolen, H- und EUH-Sätzen auch die P-Sätze angegeben, sollte die gleiche Quelle auch für P-Sätze verwendet werden.
Vorlage:Infobox Chemisches Element/Doku (Quelltext anzeigen)
Version vom 9. August 2016, 12:38 Uhr
, 12:38, 9. Aug. 2016aktualisiert, +neuer Parameter CLH
| Normalpotential =
| Normalpotential =
| Elektronegativität =
| Elektronegativität =
| CLH =
| Quelle GHS-Kz =
| Quelle GHS-Kz =
| GHS-Piktogramme = {{GHS-Piktogramme|?}}
| GHS-Piktogramme = {{GHS-Piktogramme|?}}
:: '''Sicherheitshinweise'''
:: '''Sicherheitshinweise'''
::* Falls die Gefahrstoffkennzeichnung sich auf einen bestimmten Zustand der Verbindung bezieht (z.B. Pulverform), dann sollte diese einmalig vor den Symbolen angegeben werden. Gibt es bei den R-/S-/H-/EUH-/P-Sätzen ebenfalls Abweichungen/Formen, dann sollte dies hinter den Kennzeichnungen in Klammern angegeben werden. Ein Beispiel hierfür ist im Artikel [[Aluminium]] ([[Spezial:PermaLink/146147215|Permalink]]) zu sehen.
::* Falls die Gefahrstoffkennzeichnung sich auf einen bestimmten Zustand der Verbindung bezieht (z.B. Pulverform), dann sollte diese einmalig vor den Symbolen angegeben werden. Gibt es bei den R-/S-/H-/EUH-/P-Sätzen ebenfalls Abweichungen/Formen, dann sollte dies hinter den Kennzeichnungen in Klammern angegeben werden. Ein Beispiel hierfür ist im Artikel [[Aluminium]] ([[Spezial:PermaLink/146147215|Permalink]]) zu sehen.
::* Wenn Du dir <u>ganz sicher</u> bist, dass die Gefahrensymbole sowie die R- und S-Satz-Nummern, die Du eingetragen hast, für das aktuelle Lemma (im Zweifel ist nicht der Name, sondern die CAS-Nr. maßgeblich!) genau so in der EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet sind, so verwende beim Parameter „Quelle GefStKz“ die [[Vorlage:CLP]]. Das ist zugleich die Quellenangabe.
::* Wenn Du dir <u>ganz sicher</u> bist, dass das aktuelle Lemma (im Zweifel ist nicht der Name, sondern die CAS-Nr. maßgeblich!) in der EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet ist, dann verwende den Parameter „CLH“ und die [[Vorlage:CLH-ECHA]]. Die Angabe einer Quelle bei „Quelle GefStKz“ ist auf jeden Fall erforderlich, i.d.R. kann hier [[Vorlage:GESTIS]] verwendet werden.
::: Im Zweifelsfall besser darauf verzichten, dann aber auf jeden Fall eine Quelle mittels [[Hilfe:Einzelnachweise|Einzelnachweis]] angeben.
::: Im Zweifelsfall besser darauf verzichten, dann aber auf jeden Fall eine Quelle mittels [[Hilfe:Einzelnachweise|Einzelnachweis]] angeben.
::: '''Gefahrensymbole'''
:::; GHS-Kennzeichnung
:::* Die Abkürzungen für die Gefahrensymbole (siehe Tabelle 1) werden an durch eine Pipe (<code>|</code>) getrennt an die [[Vorlage:Gefahrensymbole]] übergeben. Der Text und die Grafik werden dann automatisch eingebunden und passend formatiert. Es sind maximal 4 Symbole zu verwenden (Details hierzu siehe [[Gefahrensymbol]]). Kennst Du das Gefahrensymbol nicht, so gibt nichts an. Hat die Substanz kein Gefahrensymbol, so gebe einen Bindestrich (<code>-</code>) ein.
:::*Für die GHS-Symboldarstellung wird die [[Vorlage:GHS-Piktogramme]] genutzt. Als Abkürzungen für die GHS-Symbole werden die von der Richtlinie vorgesehenen Zahlen von 01 bis 09 verwendet und durch Pipes abgetrennt.
:::*für die H- und P-Sätze sowie die EUH-Sätze werden die [[Vorlage:H-Sätze]] bzw. [[Vorlage:P-Sätze]] und [[Vorlage:EUH-Sätze]] verwendet. Die einzelnen Sätze werden mit einem Pipe abgetrennt, Kombinationssätze mit einem Pluszeichen miteinander verbunden (Bsp: <code><nowiki>{{P-Sätze|270|301+310}}</nowiki></code>)
:::*da es vorkommen kann, dass für H- und P-Sätze unterschiedliche Quellen verwendet werden müssen (da die EU bei bestimmten Stoffen lediglich die H-Sätze festgelegt hat), muss für P-Sätze unter dem Parameter "Quelle P" stets eine eigene Quelle angeben werden. Sind in einer Quelle neben GHS-Symbolen, H- und EUH-Sätzen auch die P-Sätze angegeben, sollte die gleiche Quelle auch für P-Sätze verwendet werden.
:::; EU-Kennzeichnung (ist obsolet, kann weggelassen werden)
<div style="color:grey;">
:::* Die Abkürzungen für die Gefahrensymbole werden an durch eine Pipe (<code>|</code>) getrennt an die [[Vorlage:Gefahrensymbole]] übergeben. Der Text und die Grafik werden dann automatisch eingebunden und passend formatiert. Es sind maximal 4 Symbole zu verwenden (Details hierzu siehe [[Gefahrensymbol]]). Kennst Du das Gefahrensymbol nicht, so gibt nichts an. Hat die Substanz kein Gefahrensymbol, so gebe einen Bindestrich (<code>-</code>) ein.
:::* Zur Angabe der R- und S-Sätze verwende bitte die Vorlagen [[Vorlage:R-Sätze|R-Sätze]] und [[Vorlage:S-Sätze|S-Sätze]]. Die Verwendung wird in den jeweiligen Vorlagen und in [[R- und S-Sätze]] erläutert, daher hier nur ein Beispiel:
:::* Zur Angabe der R- und S-Sätze verwende bitte die Vorlagen [[Vorlage:R-Sätze|R-Sätze]] und [[Vorlage:S-Sätze|S-Sätze]]. Die Verwendung wird in den jeweiligen Vorlagen und in [[R- und S-Sätze]] erläutert, daher hier nur ein Beispiel:
:::: <code><nowiki>{{R-Sätze|26/28|33|51/53}}</nowiki></code> ergibt {{R-Sätze|26/28|33|51/53}}
:::: <code><nowiki>{{R-Sätze|26/28|33|51/53}}</nowiki></code> ergibt {{R-Sätze|26/28|33|51/53}}
:::: <code><nowiki>{{S-Sätze|(1/2)|20/21|45|61}}</nowiki></code> ergibt {{S-Sätze|(1/2)|20/21|45|61}}
:::: <code><nowiki>{{S-Sätze|(1/2)|20/21|45|61}}</nowiki></code> ergibt {{S-Sätze|(1/2)|20/21|45|61}}
:::: ''Hinweis:'' Die S-Sätze 1 und 2 sowie ihre Kombination 1/2 werden grundsätzlich in Klammern gesetzt, wie im vorstehenden Beispiel gezeigt (siehe auch [[R- und S-Sätze#Die S-Sätze 1 und 2|S-Sätze 1 und 2]]).
:::: ''Hinweis:'' Die S-Sätze 1 und 2 sowie ihre Kombination 1/2 werden grundsätzlich in Klammern gesetzt, wie im vorstehenden Beispiel gezeigt (siehe auch [[R- und S-Sätze#Die S-Sätze 1 und 2|S-Sätze 1 und 2]]).
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::: '''Weitere Sicherheitshinweise'''
::: '''Weitere Sicherheitshinweise'''
::: sind ggf. Radioaktivität (wenn zutreffend: = Ja) sowie MAK-Werte, Toxikologische Daten (LD<sub>50</sub>-Werte) und REACH-Einstufung
::: sind ggf. Radioaktivität (wenn zutreffend: = Ja) sowie MAK-Werte, Toxikologische Daten (LD<sub>50</sub>-Werte) und REACH-Einstufung