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Wissenschaftspluralismus: Unterschied zwischen den Versionen

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(Beispiel Wissenschafttspluralismus im deutschen Arzneimittelgesetz)
 
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'''Wissenschaftspluralismus''' bezeichnet einen Pluralismus in der Wissenschaft. Dieser kann als [[Theorienpluralismus|Theorien-]], [[Paradigmenpluralismus|Paradigmen-]] oder [[Perspektivenpluralismus]] auftreten. Im Sinne eines [[Medizinischer Pluralismus|medizinischen Pluralismus]] wird im [[Wikipedia:Deutsches Arzneimittelgesetz|deutschen Arzneimittelgesetz]] wird ein Wissenschaftspluralismus angenommen und in Bezug dazu stehend drei [[Besondere Therapierichtung|besondere Therapierichtungen]] benannt.<ref name="btdr7-5091">Bundestagsausschuss für Jugend, Familie und Gesundheit. Präambel in Vorbereitung des 2. AMG vom 24. August 1976. [[Wikipedia:Bundestagsdrucksache|Bundestagsdrucksache]] 7/5091, Seite 7 [http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/07/050/0705091.pdf (PDF; 838&nbsp;kB)]</ref><ref>{{Literatur| DOI = 10.1159/000346849| ISSN = 1661-4127| Band = 20| Nummer = 1| Seiten = 43-57| Datum = 2013| Autor=Peter F. Matthiessen| Titel = Komplementärmedizin und Wissenschaftspluralismus - von der staatlichen Forschungsförderung zum Dialogforum Pluralismus in der Medizin| Sammelwerk = Forschende Komplementärmedizin / Research in Complementary Medicine| Abruf = 2015-05-18| Sprache = de| Online = http://www.karger.com/doi/10.1159/000346849|Hrsg=|Auflage=|Verlag=|Ort=|ISBN=}}</ref>
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'''Wissenschaftspluralismus''' bezeichnet einen Pluralismus in der Wissenschaft. Dieser kann als [[Theorienpluralismus|Theorien-]], [[Paradigmenpluralismus|Paradigmen-]] oder [[Perspektivenpluralismus]] auftreten. Im Sinne eines [[Medizinischer Pluralismus|medizinischen Pluralismus]] wird im [[Wikipedia:Deutsches Arzneimittelgesetz|deutschen Arzneimittelgesetz]] wird ein Wissenschaftspluralismus angenommen und in Bezug dazu stehend drei [[Besondere Therapierichtung|besondere Therapierichtungen]] benannt.<ref>{{Literatur| DOI = 10.1159/000346849| ISSN = 1661-4127| Band = 20| Nummer = 1| Seiten = 43-57| Datum = 2013| Autor=Peter F. Matthiessen| Titel = Komplementärmedizin und Wissenschaftspluralismus - von der staatlichen Forschungsförderung zum Dialogforum Pluralismus in der Medizin| Sammelwerk = Forschende Komplementärmedizin / Research in Complementary Medicine| Abruf = 2015-05-18| Sprache = de| Online = http://www.karger.com/doi/10.1159/000346849|Hrsg=|Auflage=|Verlag=|Ort=|ISBN=}}</ref><ref name="btdr7-50912">Bundestagsausschuss für Jugend, Familie und Gesundheit. Präambel in Vorbereitung des 2. AMG vom 24. August 1976. [[Wikipedia:Bundestagsdrucksache|Bundestagsdrucksache]] 7/5091, Seite 7 [http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/07/050/0705091.pdf (PDF; 838&nbsp;kB)]</ref>
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===Wissenschaftspluralismus im deutschen Arzneimittelgesetz von 1976===
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Das Arzneimittelgesetz erkennt einen Wissenschaftspluralismus besonders in Bezug auf die drei [[Besondere Therapierichtung|besonderen Therapierichtungen]] an. Im Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß)<ref name="btdr7-50912" /> von 1976 heißt es:<blockquote>Bei der Neuordnung des Arzneimittelrechts ist der Ausschuss von der Tatsache ausgegangen, dass auf dem Gebiet der Arzneimitteltherapie mehrere Therapierichtungen nebeneinander bestehen, die von unterschiedlichen theoretischen Denkansätzen und wissenschaftlichen Methoden ausgehen ...
  
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Nach einmütiger Auffassung des Ausschusses kann und darf es nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, durch die einseitige Festlegung bestimmter Methoden für den Nachweis der Wirksamkeit eines Arzneimittels eine der miteinander konkurrierenden Therapierichtungen in den Rang eines allgemein verbindlichen „Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse" und damit zum ausschließlichen Maßstab für die Zulassung eines Arzneimittels zu erheben. Der Ausschuß hat sich vielmehr bei der Beschlußfassung über die Zulassungsvorschriften, insbesondere bei der Ausgestaltung der Anforderungen an den Wirksamkeitsnachweis, von der politischen Zielsetzung leiten lassen, daß sich im Zulassungsbereich der in der Arzneimitteltherapie vorhandene Wissenschaftspluralismus deutlich widerspiegeln muß.<ref name="btdr7-50912" /><ref name=":1">zitiert nach {{Literatur| DOI = 10.1159/000346849| ISSN = 1661-4127| Band = 20| Nummer = 1| Seiten = 43-57| Datum = 2013| Autor=Peter F. Matthiessen| Titel = Komplementärmedizin und Wissenschaftspluralismus - von der staatlichen Forschungsförderung zum Dialogforum Pluralismus in der Medizin| Sammelwerk = Forschende Komplementärmedizin / Research in Complementary Medicine| Abruf = 2015-05-18| Sprache = de| Online = http://www.karger.com/doi/10.1159/000346849|Hrsg=|Auflage=|Verlag=|Ort=|ISBN=}}</ref></blockquote>
 
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==Einzelnachweise==
 
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Aktuelle Version vom 28. April 2024, 11:02 Uhr

Wissenschaftspluralismus bezeichnet einen Pluralismus in der Wissenschaft. Dieser kann als Theorien-, Paradigmen- oder Perspektivenpluralismus auftreten. Im Sinne eines medizinischen Pluralismus wird im deutschen Arzneimittelgesetz wird ein Wissenschaftspluralismus angenommen und in Bezug dazu stehend drei besondere Therapierichtungen benannt.[1][2]

Wissenschaftspluralismus im deutschen Arzneimittelgesetz von 1976

Das Arzneimittelgesetz erkennt einen Wissenschaftspluralismus besonders in Bezug auf die drei besonderen Therapierichtungen an. Im Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß)[2] von 1976 heißt es:

Bei der Neuordnung des Arzneimittelrechts ist der Ausschuss von der Tatsache ausgegangen, dass auf dem Gebiet der Arzneimitteltherapie mehrere Therapierichtungen nebeneinander bestehen, die von unterschiedlichen theoretischen Denkansätzen und wissenschaftlichen Methoden ausgehen ... Nach einmütiger Auffassung des Ausschusses kann und darf es nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, durch die einseitige Festlegung bestimmter Methoden für den Nachweis der Wirksamkeit eines Arzneimittels eine der miteinander konkurrierenden Therapierichtungen in den Rang eines allgemein verbindlichen „Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse" und damit zum ausschließlichen Maßstab für die Zulassung eines Arzneimittels zu erheben. Der Ausschuß hat sich vielmehr bei der Beschlußfassung über die Zulassungsvorschriften, insbesondere bei der Ausgestaltung der Anforderungen an den Wirksamkeitsnachweis, von der politischen Zielsetzung leiten lassen, daß sich im Zulassungsbereich der in der Arzneimitteltherapie vorhandene Wissenschaftspluralismus deutlich widerspiegeln muß.[2][3]

Einzelnachweise

  1. Peter F. Matthiessen: Komplementärmedizin und Wissenschaftspluralismus - von der staatlichen Forschungsförderung zum Dialogforum Pluralismus in der Medizin. In: Forschende Komplementärmedizin / Research in Complementary Medicine. Band 20, Nr. 1, 2013, ISSN 1661-4127, S. 43–57, doi:10.1159/000346849 (karger.com [abgerufen am 18. Mai 2015]).
  2. 2,0 2,1 2,2 Bundestagsausschuss für Jugend, Familie und Gesundheit. Präambel in Vorbereitung des 2. AMG vom 24. August 1976. Bundestagsdrucksache 7/5091, Seite 7 (PDF; 838 kB)
  3. zitiert nach Peter F. Matthiessen: Komplementärmedizin und Wissenschaftspluralismus - von der staatlichen Forschungsförderung zum Dialogforum Pluralismus in der Medizin. In: Forschende Komplementärmedizin / Research in Complementary Medicine. Band 20, Nr. 1, 2013, ISSN 1661-4127, S. 43–57, doi:10.1159/000346849 (karger.com [abgerufen am 18. Mai 2015]).