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Kommission C

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Die Kommission C bezeichnet eine selbstständige wissenschaftliche Sachverständigenkommission für Anthroposophische Arzneimittel des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes (BGA) und des heutigen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Deutschland. Es gibt insgesamt drei solche Kommissionen im Rahmen der besonderen Therapierichtungen. Diese Kommission berät das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in der Regel bei der Zulassung von traditionellen Arzneimitteln und von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen.

Siehe auch

Weblinks