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Nichtschadensprinzip
Das Nichtschadensprinzip (Principle of Nonmaleficence) ist ein wichtiges Prinzip der modernen Medizinethik. Die Medizinethik im engeren Sinne unterscheidet vier für sie selbst als verbindlich anerkannte Prinzipien. Außerdem bildet das Nichtschadensprinzip die alleinige Grundlage der Negativen Ethik. Das hat eine lange Tradition in der Philosophiegeschcihte, denn das Nichtschadensprinzip geht bis auf den griechischen Arzt Hippokrates zurück und wurde von ihm bereits im Hippokratischen Eid als für alle Ärzte verbindlich festgeschrieben.
Die vier Prinzipien der Medizinethik
Prinzip der Gerechtigkeit:
Fragen der Gerechtigkeit stellen sich zum Beispiel im Hinblick auf die gerechte Verteilung von Ressourcen wie zum Beispiel finanziellen Mitteln oder anderen Gütern (s. Verteilungsgerechtigkeit). Dass Gerechtigkeit ein wichtiger Gesichtspunkt ist wird dabei von kaum jemandem bestritten. In der Praxis bedarf das Gerechtigkeitsprinzip jedoch immer einer weiteren Interpretation und Konkretisierung.
Dabei kann man grundsätzlich zwei Arten von Gerechtigkeit unterscheiden:
- formale Gerechtigkeit: „Gleiche sollen gleich behandelt werden, Ungleiche sollen ungleich behandelt werden“.
- materiale Gerechtigkeit: „Güter sollen je nach Bedarf verteilt werden“.
Die drei weiteren Prinzipien lassen sich dagegen in eine Reihe konkreter Regeln „übersetzen“, von denen hier einige als Beispiele aufgeführt sind:
Nichtschadensprinzip:
- Füge anderen keinen Schmerz oder Leid zu!
- Setze niemanden außer Gefecht!
- Verursache keine Verletzung!
- Entziehe niemandem die Lebensgrundlagen!
Prinzip der positiven Fürsorge:
- Schütze und verteidige die Rechte anderer!
- Verhindere, dass andere Schaden ausgesetzt werden!
- Beseitige Bedingungen, die anderen Schaden verursachen werden!
- Hilf Personen mit Einschränkungen!
- Rette Personen, die in Gefahr sind!
Prinzip der Selbstbestimmung:
- Sage die Wahrheit!
- Respektiere die Privatsphäre des Anderen!
- Schütze vertrauliche Informationen!
- Wenn gefragt, hilf anderen dabei, wichtige Entscheidungen zu treffen!
Das Nichtschadensprinzip
Stiller formuliert das Nichtschadensprinzip nun wie folgt:
Gut ist, was niemandem schadet.
Daraus ergibt sich nach Stiller ein neuer Kategorischer Imperativ (KI), der dann bei ihm Grundlage der Negativen Ethik wurde:
KI: Handle immer so, dass Du nach Möglichkeit niemandem schadest.
Siehe auch
- Medizinethik - Artikel in der deutschen Wikipedia