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Ein '''anthroposophisches Arzneimittel''' ist ein Arzneimittel, das nach der [[Anthroposophie|anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis]] entwickelt wurde und nach deren Grundsätzen angewendet wird. Die Herstellung erfolgt nach einem im Europäischen [[Arzneibuch]] oder anderen offiziell gebräuchlichen Arzneibuch eines EU-Staates beschriebenen homöopathischen Zubereitungsverfahren oder nach einem besonderen anthroposophischen Zubereitungsverfahren.<ref>{{§|4|amg_1976|juris}} Arzneimittelgesetz.</ref> Charakteristisch für die [[Anthroposophische Medizin|anthroposophischen Heilverfahren]]  ist der Ansatz, Gesundheit und Medizin neben [[Naturwissenschaft|naturwissenschaftlichen]] auch unter „spirituellen“ (d.h. anthroposophischen) Gesichtspunkten zu erfassen. Für die Herstellung anthroposophischer Arzneimittel werden pflanzliche, mineralische und tierische Substanzen eingesetzt, die nach aus dem Therapiesystem abgeleiteten Gesichtspunkten verarbeitet und zum Teil [[Potenzieren (Homöopathie)|potenziert]] werden.
 
Ein '''anthroposophisches Arzneimittel''' ist ein Arzneimittel, das nach der [[Anthroposophie|anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis]] entwickelt wurde und nach deren Grundsätzen angewendet wird. Die Herstellung erfolgt nach einem im Europäischen [[Arzneibuch]] oder anderen offiziell gebräuchlichen Arzneibuch eines EU-Staates beschriebenen homöopathischen Zubereitungsverfahren oder nach einem besonderen anthroposophischen Zubereitungsverfahren.<ref>{{§|4|amg_1976|juris}} Arzneimittelgesetz.</ref> Charakteristisch für die [[Anthroposophische Medizin|anthroposophischen Heilverfahren]]  ist der Ansatz, Gesundheit und Medizin neben [[Naturwissenschaft|naturwissenschaftlichen]] auch unter „spirituellen“ (d.h. anthroposophischen) Gesichtspunkten zu erfassen. Für die Herstellung anthroposophischer Arzneimittel werden pflanzliche, mineralische und tierische Substanzen eingesetzt, die nach aus dem Therapiesystem abgeleiteten Gesichtspunkten verarbeitet und zum Teil [[Potenzieren (Homöopathie)|potenziert]] werden.
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Anthroposophische Arzneimittel gehören nicht zur [[Schulmedizin|naturwissenschaftlich-akademischen Medizin (Schulmedizin)]], werden aber gelegentlich begleitend verordnet - gemäß dem Ansatz der anthroposophischen Medizin, die sich selbst als deren Erweiterung, als integrative Medizin oder [[Komplementärmedizin]]<ref>Glöckler: Anthroposophische Arzneitherapie für Ärzte und Apotheker, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH Stuttgart, 2005, Grundwerk, S.1-2</ref> und nicht als [[Alternativmedizin]] betrachtet.
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Anthroposophische Arzneimittel werden häufig begleitend zu solchen der [[Schulmedizin|naturwissenschaftlich-akademischen Medizin (Schulmedizin)]] verordnet - gemäß dem Ansatz der anthroposophischen Medizin, die sich selbst als deren Erweiterung, als integrative Medizin oder [[Komplementärmedizin]]<ref>Glöckler: Anthroposophische Arzneitherapie für Ärzte und Apotheker, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH Stuttgart, 2005, Grundwerk, S.1-2</ref> und nicht als [[Alternativmedizin]] betrachtet.
    
== Geschichte ==
 
== Geschichte ==
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{{Hauptartikel|Homöopathisches_Arzneimittel#Rechtliche_Einordnung|titel1=Homöopathisches Arzneimittel, Rechtliche Einordnung}}
 
{{Hauptartikel|Homöopathisches_Arzneimittel#Rechtliche_Einordnung|titel1=Homöopathisches Arzneimittel, Rechtliche Einordnung}}
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In Deutschland wurde bereits mit der Novellierung des [[Arzneimittelgesetz (Deutschland)|Arzneimittelgesetzes]] 1976 für homöopathische Arzneimittel die Möglichkeit für das vereinfachte Verfahren ohne [[Therapeutische Wirksamkeit|Wirksamkeitsnachweis]] („Registrierung“) eingeführt. Anthroposophische Arzneimittel sind zudem in Deutschland nach dem Sozialgesetzbuch V<ref>Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V), gefunden unter: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__34.html (Stand: 20. Mai 2015)</ref> und § 25 Abs. 7 des Arzneimittelgesetzes<ref>Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln, Paragraph 4, Absatz 3: Sonstige Begriffsbestimmungen; gefunden unter: http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__4.html (Stand: 20. Mai 2015)</ref> als „besondere“ bzw. „bestimmte“ Therapierichtung gesetzlich verankert.
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In Deutschland wurde bereits mit der Novellierung des [[Arzneimittelgesetz (Deutschland)|Arzneimittelgesetzes]] 1976 für homöopathische Arzneimittel die Möglichkeit für das vereinfachte Verfahren ohne [[Therapeutische Wirksamkeit|Wirksamkeitsnachweis]] („Registrierung“) eingeführt. Anthroposophische Arzneimittel sind zudem in Deutschland nach dem Sozialgesetzbuch V<ref>Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V), gefunden unter: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__34.html (Stand: 20. Mai 2015)</ref> und § 25 Abs. 7 des Arzneimittelgesetzes<ref>Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln, Paragraph 4, Absatz 3: Sonstige Begriffsbestimmungen; gefunden unter: http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__4.html (Stand: 20. Mai 2015)</ref> als „besondere“ bzw. „bestimmte“ Therapierichtung gesetzlich verankert.  
    
{{Hauptartikel|Arzneimittelgesetz_(Deutschland)#Besondere_Therapierichtungen|titel1=Deutsches Arzneimittelgesetz, Besondere Therapierichtungen}}
 
{{Hauptartikel|Arzneimittelgesetz_(Deutschland)#Besondere_Therapierichtungen|titel1=Deutsches Arzneimittelgesetz, Besondere Therapierichtungen}}
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