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Version vom 17. Juli 2019, 12:46 Uhr
, 12:46, 17. Jul. 2019Update gemäss https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32019R0521
| 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.
| 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.
| 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer.
| 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer.
| 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird.
| 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird.
| 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird.
| 220 = Extrem entzündbares Gas.
| 220 = Extrem entzündbares Gas.
| 221 = Entzündbares Gas.
| 221 = Entzündbares Gas.
| 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren.
| 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren.
| 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren.
| 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren.
| 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden.
| 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen.
| 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen.
| 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen.
| 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen.