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[[Datei:Wildpferde Tripsdrill.jpg|mini|Beispiel für ein Foto unter der Lizenz CC BY-SA 2.0 de. Bei der Weiternutzung sind anzugeben: der Name des Urhebers und die Lizenz samt einem [[Uniform Resource Identifier|URI]]/[[Uniform Resource Locator|URL]], also „Robin Müller, [[CreativeCommons:by-sa/2.0/de/legalcode|CC BY-SA 2.0 de]]“.]]
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[[Datei:Wildpferde Tripsdrill.jpg|mini|Beispiel für ein Foto unter der Lizenz CC BY-SA 2.0 de. Bei der Weiternutzung sind anzugeben: der Name des Urhebers und die Lizenz samt einem [[Wikipedia:Uniform Resource Identifier|URI]]/[[Wikipedia:Uniform Resource Locator|URL]], also „Robin Müller, [[CreativeCommons:by-sa/2.0/de/legalcode|CC BY-SA 2.0 de]]“.]]
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'''Creative Commons''' (abgekürzt '''CC'''; {{enS}} für ''schöpferisches Gemeingut'', ''Kreativ[[allmende]]'') ist eine [[Non-Profit-Organisation|gemeinnützige Organisation]], die 2001 in den USA gegründet wurde. Sie veröffentlicht verschiedene Standard-[[Lizenz#Lizenzverträge|Lizenzverträge]], mit denen ein Autor der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an seinen Werken einräumen kann. Diese Lizenzen sind nicht auf einen einzelnen Werkstyp zugeschnitten, sondern für beliebige Werke anwendbar, die unter das [[Urheberrecht]] fallen, zum Beispiel Texte, Bilder, Musikstücke, Videoclips usw. Auf diese Weise entstehen [[Freie Inhalte]].
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'''Creative Commons''' (abgekürzt '''CC'''; {{enS}} für ''schöpferisches Gemeingut'', ''Kreativ[[Wikipedia:allmende|allmende]]'') ist eine [[Wikipedia:Non-Profit-Organisation|gemeinnützige Organisation]], die 2001 in den USA gegründet wurde. Sie veröffentlicht verschiedene Standard-[[Wikipedia:Lizenz#Lizenzverträge|Lizenzverträge]], mit denen ein Autor der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an seinen Werken einräumen kann. Diese Lizenzen sind nicht auf einen einzelnen Werkstyp zugeschnitten, sondern für beliebige Werke anwendbar, die unter das [[Wikipedia:Urheberrecht|Urheberrecht]] fallen, zum Beispiel Texte, Bilder, Musikstücke, Videoclips usw. Auf diese Weise entstehen [[Wikipedia:Freie Inhalte|Freie Inhalte]].
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Entgegen einem häufigen Missverständnis ist Creative Commons nicht der Name einer einzigen Lizenz, sondern einer [[Organisation]]. Die verschiedenen Lizenzen von Creative Commons unterscheiden sich erheblich. Einige CC-Lizenzen schränken die Nutzung relativ stark ein, andere wiederum sorgen dafür, dass auf das Urheberrecht so weit wie möglich verzichtet wird. Veröffentlicht jemand beispielsweise ein Werk unter der Lizenz CC BY-SA, dann erlaubt er die Nutzung durch andere Menschen unter der Bedingung, dass der Urheber sowie die betreffende Lizenz angegeben werden. Darüber hinaus darf der Nutzer das Werk unter der Bedingung verändern, dass er das bearbeitete Werk unter derselben Lizenz veröffentlicht. Das ist die Lizenz, die [[Wikipedia]] verwendet.
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Entgegen einem häufigen Missverständnis ist Creative Commons nicht der Name einer einzigen Lizenz, sondern einer [[Wikipedia:Organisation|Organisation]]. Die verschiedenen Lizenzen von Creative Commons unterscheiden sich erheblich. Einige CC-Lizenzen schränken die Nutzung relativ stark ein, andere wiederum sorgen dafür, dass auf das Urheberrecht so weit wie möglich verzichtet wird. Veröffentlicht jemand beispielsweise ein Werk unter der Lizenz CC BY-SA, dann erlaubt er die Nutzung durch andere Menschen unter der Bedingung, dass der Urheber sowie die betreffende Lizenz angegeben werden. Darüber hinaus darf der Nutzer das Werk unter der Bedingung verändern, dass er das bearbeitete Werk unter derselben Lizenz veröffentlicht. Das ist die Lizenz, die [[Wikipedia]] verwendet.
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[[Freie Inhalte]], ob unter einer CC-Lizenz oder unter einer anderen, sind wichtig für Menschen, die kein Geld für Texte, Bilder, Musik usw. ausgeben können oder wollen. Außerdem dürfen Inhalte unter bestimmten CC-Lizenzen verändert und weiterverarbeitet werden. Das ist wichtig für Menschen, die zum Beispiel künstlerisch mit den Inhalten umgehen wollen.
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[[Wikipedia:Freie Inhalte|Freie Inhalte]], ob unter einer CC-Lizenz oder unter einer anderen, sind wichtig für Menschen, die kein Geld für Texte, Bilder, Musik usw. ausgeben können oder wollen. Außerdem dürfen Inhalte unter bestimmten CC-Lizenzen verändert und weiterverarbeitet werden. Das ist wichtig für Menschen, die zum Beispiel künstlerisch mit den Inhalten umgehen wollen.
    
== Motivation ==
 
== Motivation ==
 
[[Datei:Creativecommons spanien.jpg|mini|Schild an einem Lokal im spanischen Granada, in dem nur CC-lizenzierte Musik zu hören ist, 2006]]
 
[[Datei:Creativecommons spanien.jpg|mini|Schild an einem Lokal im spanischen Granada, in dem nur CC-lizenzierte Musik zu hören ist, 2006]]
Die [[Werk (Urheberrecht)|Werke]] eines Schöpfers (wie Texte, Musikstücke, Bilder, Videos usw.) sind normalerweise urheberrechtlich geschützt. Der Schöpfer kann aber entscheiden, dass er Werke anderen Menschen zur Verfügung stellt, ohne dass sie ausdrücklich um Erlaubnis fragen müssen. Dazu veröffentlicht er die Werke mit einem entsprechenden Hinweis, dass er zum Beispiel das Recht zum Kopieren, Verändern und Wiederveröffentlichen allen anderen zugesteht.
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Die [[Wikipedia:Werk (Urheberrecht)|Werke]] eines Schöpfers (wie Texte, Musikstücke, Bilder, Videos usw.) sind normalerweise urheberrechtlich geschützt. Der Schöpfer kann aber entscheiden, dass er Werke anderen Menschen zur Verfügung stellt, ohne dass sie ausdrücklich um Erlaubnis fragen müssen. Dazu veröffentlicht er die Werke mit einem entsprechenden Hinweis, dass er zum Beispiel das Recht zum Kopieren, Verändern und Wiederveröffentlichen allen anderen zugesteht.
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Für juristische Laien ist es allerdings schwierig, einen entsprechenden Rechtstext zu formulieren. Schließlich soll deutlich sein, was erlaubt ist und was nicht, und es soll auch kein [[Missbrauch]] mit den zur Verfügung gestellten Werken möglich sein (etwa, dass jemand behauptet, er selbst sei Schöpfer dieser Werke). Um diesem Problem zu begegnen, wurde die Organisation ''Creative Commons'' gegründet, um solche Rechtstexte (Lizenzen) zu erarbeiten.
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Für juristische Laien ist es allerdings schwierig, einen entsprechenden Rechtstext zu formulieren. Schließlich soll deutlich sein, was erlaubt ist und was nicht, und es soll auch kein [[Wikipedia:Missbrauch|Missbrauch]] mit den zur Verfügung gestellten Werken möglich sein (etwa, dass jemand behauptet, er selbst sei Schöpfer dieser Werke). Um diesem Problem zu begegnen, wurde die Organisation ''Creative Commons'' gegründet, um solche Rechtstexte (Lizenzen) zu erarbeiten.
    
== Geschichte ==
 
== Geschichte ==
 
[[Datei:History Creative Commons by-sa.svg|mini|Die CC BY-SA-Lizenz in der Version 1.0 bis zu Version 4.0]]
 
[[Datei:History Creative Commons by-sa.svg|mini|Die CC BY-SA-Lizenz in der Version 1.0 bis zu Version 4.0]]
Gegründet wurde die Creative-Commons-Initiative 2001 in den USA, wobei der maßgebliche Kopf hinter der Initiative [[Lawrence Lessig]] war, damals Rechtsprofessor an der [[Stanford University|Stanford Law School]] (heute [[Harvard University|Harvard]]), zusammen mit [[Hal Abelson]], [[Eric Eldred]]<ref>{{cite web|url=http://creativecommons.org/about/history|title=Creative Commons: History|accessdate=2011-10-09|archiveurl=https://web.archive.org/web/20110623154611/https://creativecommons.org/about/history|archivedate=2011-06-23|offline=yes|archivebot=2019-03-08 18:13:33 InternetArchiveBot}}</ref> und mit Unterstützung des [[Center for the Public Domain]]. Der erste Artikel über Creative Commons in einem Medium von breiterem öffentlichem Interesse erschien im Februar 2002 von [[Hal Plotkin]].<ref>{{cite web|url=http://www.sfgate.com/cgi-bin/article.cgi?f=/g/a/2002/02/11/creatcom.DTL|title=All Hail Creative Commons Stanford professor and author Lawrence Lessig plans a legal insurrection|author=Plotkin, Hal (2002-2-11)|work=|publisher=SFGate.com|accessdate=2011-03-08}}</ref> Der erste Satz Lizenzen wurde im Dezember 2002 veröffentlicht.<ref>{{cite web|url=http://creativecommons.org/about/history/|title=History of Creative Commons|accessdate=2009-11-08|archiveurl=https://www.webcitation.org/65PqXcMv7?url=http://creativecommons.org/about/history/|archivedate=2012-02-13|offline=yes|archivebot=2019-03-08 18:13:33 InternetArchiveBot}}</ref> Das Gründungsteam, das die Lizenzen und die Creative-Commons-Infrastruktur, wie wir sie heute kennen, entwickelte, bestand u.&nbsp;a. aus [[Molly Shaffer Van Houweling]], Glenn Otis Brown, Neeru Paharia und Ben Adida.<ref>{{cite web|url=http://creativecommons.org/press-releases/entry/3483|title=Creative Commons Announces New Management Team|date=2002-09-18|accessdate=2013-05-07|last=Haughey|first=Matt|publisher=creativecommons.org|archiveurl=https://web.archive.org/web/20130507180712/http://creativecommons.org/press-releases/entry/3483|archivedate=2013-05-07|offline=yes}}</ref> [[Matthew Haughey]] und [[Aaron Swartz]]<ref>{{cite web|url=http://creativecommons.org/weblog/entry/36298|title=Remembering Aaron Swartz |last=Lessig |first=Lawrence |date=2013-01-12 |publisher=creativecommons.org |accessdate=2013-05-07}}</ref> spielten ebenfalls wichtige Rollen in der Frühphase des Projekts. Die Creative-Commons-Initiative wird von einem Gremium von Direktoren geführt, mit einem technischen Beraterstab.
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Gegründet wurde die Creative-Commons-Initiative 2001 in den USA, wobei der maßgebliche Kopf hinter der Initiative [[Wikipedia:Lawrence Lessig|Lawrence Lessig]] war, damals Rechtsprofessor an der [[Wikipedia:Stanford University|Stanford Law School]] (heute [[Wikipedia:Harvard University|Harvard]]), zusammen mit [[Wikipedia:Hal Abelson|Hal Abelson]], [[Eric Eldred]]<ref>{{cite web|url=http://creativecommons.org/about/history|title=Creative Commons: History|accessdate=2011-10-09|archiveurl=https://web.archive.org/web/20110623154611/https://creativecommons.org/about/history|archivedate=2011-06-23|offline=yes|archivebot=2019-03-08 18:13:33 InternetArchiveBot}}</ref> und mit Unterstützung des [[Center for the Public Domain]]. Der erste Artikel über Creative Commons in einem Medium von breiterem öffentlichem Interesse erschien im Februar 2002 von [[Hal Plotkin]].<ref>{{cite web|url=http://www.sfgate.com/cgi-bin/article.cgi?f=/g/a/2002/02/11/creatcom.DTL|title=All Hail Creative Commons Stanford professor and author Lawrence Lessig plans a legal insurrection|author=Plotkin, Hal (2002-2-11)|work=|publisher=SFGate.com|accessdate=2011-03-08}}</ref> Der erste Satz Lizenzen wurde im Dezember 2002 veröffentlicht.<ref>{{cite web|url=http://creativecommons.org/about/history/|title=History of Creative Commons|accessdate=2009-11-08|archiveurl=https://www.webcitation.org/65PqXcMv7?url=http://creativecommons.org/about/history/|archivedate=2012-02-13|offline=yes|archivebot=2019-03-08 18:13:33 InternetArchiveBot}}</ref> Das Gründungsteam, das die Lizenzen und die Creative-Commons-Infrastruktur, wie wir sie heute kennen, entwickelte, bestand u.&nbsp;a. aus [[Wikipedia:Molly Shaffer Van Houweling|Molly Shaffer Van Houweling]], Glenn Otis Brown, Neeru Paharia und Ben Adida.<ref>{{cite web|url=http://creativecommons.org/press-releases/entry/3483|title=Creative Commons Announces New Management Team|date=2002-09-18|accessdate=2013-05-07|last=Haughey|first=Matt|publisher=creativecommons.org|archiveurl=https://web.archive.org/web/20130507180712/http://creativecommons.org/press-releases/entry/3483|archivedate=2013-05-07|offline=yes}}</ref> [[Matthew Haughey]] und [[Wikipedia:Aaron Swartz|Aaron Swartz]]<ref>{{cite web|url=http://creativecommons.org/weblog/entry/36298|title=Remembering Aaron Swartz |last=Lessig |first=Lawrence |date=2013-01-12 |publisher=creativecommons.org |accessdate=2013-05-07}}</ref> spielten ebenfalls wichtige Rollen in der Frühphase des Projekts. Die Creative-Commons-Initiative wird von einem Gremium von Direktoren geführt, mit einem technischen Beraterstab.
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2008 waren bereits ungefähr 130&nbsp;Millionen Arbeiten unter verschiedenen Creative-Commons-Lizenzen veröffentlicht.<ref>{{cite web|url=http://creativecommons.org/about/history/|title=History of Creative Commons|accessdate=2010-02-05|archiveurl=https://www.webcitation.org/65PqXcMv7?url=http://creativecommons.org/about/history/|archivedate=2012-02-13|offline=yes|archivebot=2019-03-08 18:13:33 InternetArchiveBot}}</ref> Alleine der Fotohoster [[Flickr]] hatte im Oktober 2011 über 200 Millionen Creative-Commons-lizenzierte Fotos.<ref>{{cite web|last=Kremerskothen |first=Kay |url=http://blog.flickr.net/en/2011/10/05/200-million-creative-commons-photos-and-counting/ |title=200 million Creative Commons photos and counting! |publisher=Flickr Blog |date=2011-10-05 |accessdate=2011-12-20}}</ref>
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2008 waren bereits ungefähr 130&nbsp;Millionen Arbeiten unter verschiedenen Creative-Commons-Lizenzen veröffentlicht.<ref>{{cite web|url=http://creativecommons.org/about/history/|title=History of Creative Commons|accessdate=2010-02-05|archiveurl=https://www.webcitation.org/65PqXcMv7?url=http://creativecommons.org/about/history/|archivedate=2012-02-13|offline=yes|archivebot=2019-03-08 18:13:33 InternetArchiveBot}}</ref> Alleine der Fotohoster [[Wikipedia:Flickr|Flickr]] hatte im Oktober 2011 über 200 Millionen Creative-Commons-lizenzierte Fotos.<ref>{{cite web|last=Kremerskothen |first=Kay |url=http://blog.flickr.net/en/2011/10/05/200-million-creative-commons-photos-and-counting/ |title=200 million Creative Commons photos and counting! |publisher=Flickr Blog |date=2011-10-05 |accessdate=2011-12-20}}</ref>
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Am 21. Oktober 2014 gaben Creative Commons und artlibre bekannt, dass die Lizenz CC BY-SA 4.0 mit der älteren, bereits 2000 eingeführten [[Lizenz Freie Kunst]] voll kompatibel ist. Werke, die unter diesen Lizenzen stehen, können fortan beliebig kombiniert und beliebig unter einer der beiden Lizenzen oder auch doppelt lizenziert weiterverbreitet werden.<ref>[https://creativecommons.org/weblog/entry/44030 ''Big win for an interoperable commons: BY-SA and FAL now compatible'']. Abgerufen am 22. Oktober 2014.</ref><ref>[http://artlibre.org/compatibilite-creative-commons-bysa-licence-art-libre/ ''Compatibilité Creative Commons BY+SA & Licence Art Libre'']. Abgerufen am 22. Oktober 2014.</ref>
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Am 21. Oktober 2014 gaben Creative Commons und artlibre bekannt, dass die Lizenz CC BY-SA 4.0 mit der älteren, bereits 2000 eingeführten [[Wikipedia:Lizenz Freie Kunst|Lizenz Freie Kunst]] voll kompatibel ist. Werke, die unter diesen Lizenzen stehen, können fortan beliebig kombiniert und beliebig unter einer der beiden Lizenzen oder auch doppelt lizenziert weiterverbreitet werden.<ref>[https://creativecommons.org/weblog/entry/44030 ''Big win for an interoperable commons: BY-SA and FAL now compatible'']. Abgerufen am 22. Oktober 2014.</ref><ref>[http://artlibre.org/compatibilite-creative-commons-bysa-licence-art-libre/ ''Compatibilité Creative Commons BY+SA & Licence Art Libre'']. Abgerufen am 22. Oktober 2014.</ref>
    
== Lizenzen ==
 
== Lizenzen ==
Im Rahmen der Initiative wurden mehrere [[Freie Inhalte|Open-Content]]-Lizenzen entwickelt, die sich zunächst vor allem auf das Copyright der [[Vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten]] bezogen. Inzwischen werden jedoch auch auf andere Rechtssysteme zugeschnittene Lizenzen entwickelt. Der Stand der Anpassung an das [[Recht Deutschlands|deutsche Recht]] ist unter Creative Commons International: Germany dokumentiert; ''Legal Project Lead'' für den deutschen Rechtsraum ist seit Februar 2007 John H. Weitzmann, unterstützt durch die [[Europäische EDV-Akademie des Rechts]] und das [[Institut für Rechtsinformatik (Saarbrücken)|Institut für Rechtsinformatik]] der [[Universität des Saarlandes]]. ''Public Project Lead'' und damit verantwortlich für Öffentlichkeitsarbeit und Communitybuilding in Deutschland ist [[Markus Beckedahl]], unterstützt durch die Berliner Agentur ''newthinking communications''. Im deutschsprachigen Raum gibt es zudem die Länderprojekte ''Creative Commons Austria'' (Österreich) sowie ''Creative Commons Switzerland'' (Schweiz).
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Im Rahmen der Initiative wurden mehrere [[Wikipedia:Freie Inhalte|Open-Content]]-Lizenzen entwickelt, die sich zunächst vor allem auf das Copyright der [[Wikipedia:Vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten]] bezogen. Inzwischen werden jedoch auch auf andere Rechtssysteme zugeschnittene Lizenzen entwickelt. Der Stand der Anpassung an das [[Wikipedia:Recht Deutschlands|deutsche Recht]] ist unter Creative Commons International: Germany dokumentiert; ''Legal Project Lead'' für den deutschen Rechtsraum ist seit Februar 2007 John H. Weitzmann, unterstützt durch die [[Wikipedia:Europäische EDV-Akademie des Rechts|Europäische EDV-Akademie des Rechts]] und das [[Wikipedia:Institut für Rechtsinformatik (Saarbrücken)|Institut für Rechtsinformatik]] der [[Wikipedia:Universität des Saarlandes|Universität des Saarlandes]]. ''Public Project Lead'' und damit verantwortlich für Öffentlichkeitsarbeit und Communitybuilding in Deutschland ist [[Wikipedia:Markus Beckedahl|Markus Beckedahl]], unterstützt durch die Berliner Agentur ''newthinking communications''. Im deutschsprachigen Raum gibt es zudem die Länderprojekte ''Creative Commons Austria'' (Österreich) sowie ''Creative Commons Switzerland'' (Schweiz).
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Bei der Suche nach einer passenden Lizenz für Weiterverwertung konnte man sich ursprünglich drei [[Entscheidungsfrage]]n stellen lassen:
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Bei der Suche nach einer passenden Lizenz für Weiterverwertung konnte man sich ursprünglich drei [[Wikipedia:Entscheidungsfrage|Entscheidungsfrage]]n stellen lassen:
* Soll die Nennung des [[Urheber]]s vorgeschrieben werden?
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* Soll die Nennung des [[Wikipedia:Urheber|Urheber]]s vorgeschrieben werden?
* Ist [[Kommerz|kommerzielle Nutzung]] erlaubt?
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* Ist [[Wikipedia:Kommerz|kommerzielle Nutzung]] erlaubt?
 
* Sind [[Veränderung]]en erlaubt?
 
* Sind [[Veränderung]]en erlaubt?
* Wenn ja: Nur bei der Verwendung derselben [[Lizenz]]?
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* Wenn ja: Nur bei der Verwendung derselben [[Wikipedia:Lizenz|Lizenz]]?
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Theoretisch kann es elf Kombinationen geben. [[#Die aktuellen Lizenzen|Sieben der Möglichkeiten]] werden angeboten (und sind nicht für veraltet erklärt). Antwortet man mit „nein“ auf die erste Frage, auf die zweite und dritte mit „ja“ und auf die vierte mit „nein“, so gibt man sein Werk in die [[Public Domain]]. Antwortet man dagegen auf die vierte Frage mit „ja“, erhält man etwas Ähnliches zur [[GNU General Public License|GPL]].
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Theoretisch kann es elf Kombinationen geben. [[#Die aktuellen Lizenzen|Sieben der Möglichkeiten]] werden angeboten (und sind nicht für veraltet erklärt). Antwortet man mit „nein“ auf die erste Frage, auf die zweite und dritte mit „ja“ und auf die vierte mit „nein“, so gibt man sein Werk in die [[Wikipedia:Public Domain|Public Domain]]. Antwortet man dagegen auf die vierte Frage mit „ja“, erhält man etwas Ähnliches zur [[Wikipedia:GNU General Public License|GPL]].
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Ab der [[Version (Software)|Version]] 2.0 wird die Option „Public Domain“ nicht mehr angeboten, steht jedoch mit der Version CC0 in anderer Form nach wie vor zur Verfügung.
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Ab der [[Wikipedia:Version (Software)|Version]] 2.0 wird die Option „Public Domain“ nicht mehr angeboten, steht jedoch mit der Version CC0 in anderer Form nach wie vor zur Verfügung.
    
=== Die Rechtemodule ===
 
=== Die Rechtemodule ===
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=== {{Anker|Die sechs aktuellen Lizenzen}} Die aktuellen Lizenzen ===
 
=== {{Anker|Die sechs aktuellen Lizenzen}} Die aktuellen Lizenzen ===
[[Datei:Creative Commons Lizenzspektrum DE.svg|mini|300px|Die CC-Lizenzen, angeordnet nach ihrer Offenheit: von der Gemeinfreiheit ([[Public domain]], PD) bis zu „[[Alle Rechte vorbehalten]]“ (''{{lang|en|All rights reserved}}''). Dunkelgrün sind die „{{lang|en|Approved for Free Cultural Works}}“-Lizenzen, die beiden grünen Bereiche markieren die Lizenzen, die kompatibel mit der „[[Remix]]-Kultur“ sind.]]
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[[Datei:Creative Commons Lizenzspektrum DE.svg|mini|300px|Die CC-Lizenzen, angeordnet nach ihrer Offenheit: von der Gemeinfreiheit ([[Wikipedia:Public domain|Public domain]], PD) bis zu „[[Wikipedia:Alle Rechte vorbehalten|Alle Rechte vorbehalten]]“ (''{{lang|en|All rights reserved}}''). Dunkelgrün sind die „{{lang|en|Approved for Free Cultural Works}}“-Lizenzen, die beiden grünen Bereiche markieren die Lizenzen, die kompatibel mit der „[[Wikipedia:Remix|Remix]]-Kultur“ sind.]]
    
Durch die Kombination der oben genannten Rechtemodule kann die Wirkung der Freigabe eines Werkes nach den Wünschen des Urhebers abgestuft erfolgen. Je nachdem, was freigegeben werden soll, werden die entsprechenden Rechtemodule gewählt und ist am Ende die konkrete Lizenz ausgestaltet. Beispielsweise könnte ein Urheber etwas dagegen haben, dass ein fremder Verlag sein Buch auf Basis der CC-Lizenz verkauft, ohne dass er am Erlös beteiligt wird. Dann kann er sich durch Wahl des Rechtemoduls '''NC''' die kommerzielle Nutzung seines Werks vorbehalten. Da sich die Rechtemodule '''ND''' für „Keine Bearbeitung“ und '''SA''' für „Weitergabe [von Bearbeitungen] nur unter gleichen Bedingungen“ logisch ausschließen sowie zudem das Rechtemodul '''BY''' für „Namensnennung“ bei allen diesen Lizenzen verpflichtend ist, ergeben sich aus den oben genannten vier Rechtemodulen genau sechs in sich abgeschlossen formulierte konkrete Lizenzen, die sogenannten „Kernlizenzen“ (englisch „core licenses“). Aus den möglichen und empfohlenen Lizenzen ('''CC SA''' ist ausgelaufen<ref>{{Internetquelle |url=http://creativecommons.org/licenses/sa/1.0/ |titel=Creative Commons – ShareAlike 1.0 Generic – CC SA 1.0 |sprache=en |abruf=2018-11-10}}</ref>) entsprechen mit den Modulen '''CC BY''' und '''CC BY-SA''' zwei (drei mit der „Un-Lizenz“ '''CC0'''<ref>{{Internetquelle |url=http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/ |titel=Creative Commons — CC0 1.0 Universal |sprache=en |abruf=2018-11-10}}</ref>) der Definition für freie Lizenzen<ref>[http://freedomdefined.org/Definition „Definition of Free Cultural Works“], abgerufen am 14. September 2013</ref> und sind auf der Lizenzwahlseite von Creative Commons entsprechend gekennzeichnet.<ref>[http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/ „Approved for Free Cultural Works“]-Logo auf der Website zur Lizenz, abgerufen am 14. September 2013</ref>
 
Durch die Kombination der oben genannten Rechtemodule kann die Wirkung der Freigabe eines Werkes nach den Wünschen des Urhebers abgestuft erfolgen. Je nachdem, was freigegeben werden soll, werden die entsprechenden Rechtemodule gewählt und ist am Ende die konkrete Lizenz ausgestaltet. Beispielsweise könnte ein Urheber etwas dagegen haben, dass ein fremder Verlag sein Buch auf Basis der CC-Lizenz verkauft, ohne dass er am Erlös beteiligt wird. Dann kann er sich durch Wahl des Rechtemoduls '''NC''' die kommerzielle Nutzung seines Werks vorbehalten. Da sich die Rechtemodule '''ND''' für „Keine Bearbeitung“ und '''SA''' für „Weitergabe [von Bearbeitungen] nur unter gleichen Bedingungen“ logisch ausschließen sowie zudem das Rechtemodul '''BY''' für „Namensnennung“ bei allen diesen Lizenzen verpflichtend ist, ergeben sich aus den oben genannten vier Rechtemodulen genau sechs in sich abgeschlossen formulierte konkrete Lizenzen, die sogenannten „Kernlizenzen“ (englisch „core licenses“). Aus den möglichen und empfohlenen Lizenzen ('''CC SA''' ist ausgelaufen<ref>{{Internetquelle |url=http://creativecommons.org/licenses/sa/1.0/ |titel=Creative Commons – ShareAlike 1.0 Generic – CC SA 1.0 |sprache=en |abruf=2018-11-10}}</ref>) entsprechen mit den Modulen '''CC BY''' und '''CC BY-SA''' zwei (drei mit der „Un-Lizenz“ '''CC0'''<ref>{{Internetquelle |url=http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/ |titel=Creative Commons — CC0 1.0 Universal |sprache=en |abruf=2018-11-10}}</ref>) der Definition für freie Lizenzen<ref>[http://freedomdefined.org/Definition „Definition of Free Cultural Works“], abgerufen am 14. September 2013</ref> und sind auf der Lizenzwahlseite von Creative Commons entsprechend gekennzeichnet.<ref>[http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/ „Approved for Free Cultural Works“]-Logo auf der Website zur Lizenz, abgerufen am 14. September 2013</ref>
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| kein Copyright wenn möglich ([[Public domain]]) („no Copyright“)
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| kein Copyright wenn möglich ([[Wikipedia:Public domain|Public domain]]) („no Copyright“)
 
| [https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de 1.0]
 
| [https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de 1.0]
 
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Eine mit dem Wort „unported“ (englisch für ''nicht angepasst'') gekennzeichnete Lizenzvariante bezieht sich auf den nicht für eine bestimmte Rechtsordnung portierten Ausgangstext der jeweiligen Kernlizenz in englischer Sprache. Sie ist von Begrifflichkeiten und Formulierung her auf internationale Abkommen und die Termini der [[Weltorganisation für geistiges Eigentum]] (WIPO) ausgelegt, bildet eine gemeinsame Basis der verschiedenen juristischen Ausprägungen der unterschiedlichen Länder und ist damit eventuell nicht in jedem Land in allen Punkten gerichtsfest. Die deutsche Lizenzvariante dagegen wurde an die Feinheiten der deutschen Gesetzgebung angepasst.
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Eine mit dem Wort „unported“ (englisch für ''nicht angepasst'') gekennzeichnete Lizenzvariante bezieht sich auf den nicht für eine bestimmte Rechtsordnung portierten Ausgangstext der jeweiligen Kernlizenz in englischer Sprache. Sie ist von Begrifflichkeiten und Formulierung her auf internationale Abkommen und die Termini der [[Wikipedia:Weltorganisation für geistiges Eigentum|Weltorganisation für geistiges Eigentum]] (WIPO) ausgelegt, bildet eine gemeinsame Basis der verschiedenen juristischen Ausprägungen der unterschiedlichen Länder und ist damit eventuell nicht in jedem Land in allen Punkten gerichtsfest. Die deutsche Lizenzvariante dagegen wurde an die Feinheiten der deutschen Gesetzgebung angepasst.
    
Alle sechs Kernlizenzen räumen der Allgemeinheit unter bestimmten Bedingungen Nutzungsrechte für grundsätzlich alle bekannten sowie (in der deutschen Portierung erst ab Version 3.0) alle bislang unbekannten Nutzungsarten ein. Enthalten sind also das Recht zur Vervielfältigung, weltweiten Weiterverbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und Aufführung sowie weitere Nutzungsrechte. Das Recht zur Veröffentlichung von bearbeiteten Fassungen des Werkes (englisch „derivatives“) wird in den Kernlizenzen mit dem Namensteil '''SA''' („share alike“) auf die Weitergabe unter gleichen Bedingungen begrenzt und bei denen mit dem Namensteil '''ND''' („no derivatives“) gar nicht gewährt. Die Kernlizenzen mit dem Namensteil '''NC''' („non-commercial“) schließen jede kommerzielle Nutzung aus. Die in allen Kernlizenzen vorhandene Grundbedingung '''BY''' (für „attribution“) fordert bei jeder Nutzung die Namensnennung des Urhebers des genutzten Werkes ein.
 
Alle sechs Kernlizenzen räumen der Allgemeinheit unter bestimmten Bedingungen Nutzungsrechte für grundsätzlich alle bekannten sowie (in der deutschen Portierung erst ab Version 3.0) alle bislang unbekannten Nutzungsarten ein. Enthalten sind also das Recht zur Vervielfältigung, weltweiten Weiterverbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und Aufführung sowie weitere Nutzungsrechte. Das Recht zur Veröffentlichung von bearbeiteten Fassungen des Werkes (englisch „derivatives“) wird in den Kernlizenzen mit dem Namensteil '''SA''' („share alike“) auf die Weitergabe unter gleichen Bedingungen begrenzt und bei denen mit dem Namensteil '''ND''' („no derivatives“) gar nicht gewährt. Die Kernlizenzen mit dem Namensteil '''NC''' („non-commercial“) schließen jede kommerzielle Nutzung aus. Die in allen Kernlizenzen vorhandene Grundbedingung '''BY''' (für „attribution“) fordert bei jeder Nutzung die Namensnennung des Urhebers des genutzten Werkes ein.
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=== Drei verschiedene Darstellungsweisen ===
 
=== Drei verschiedene Darstellungsweisen ===
 
Die Lizenzbedingungen der gewählten Creative-Commons-Lizenz werden in drei Darstellungsweisen bereitgestellt:
 
Die Lizenzbedingungen der gewählten Creative-Commons-Lizenz werden in drei Darstellungsweisen bereitgestellt:
* ''Kurzfassung'' für Laien („Commons Deed“), welche die maßgeblichen Grundgedanken der für [[Jurist]]en gedachten „Langfassung“ allgemeinverständlich und vereinfacht darstellt (international gleich). Eine Laienversion gibt es deswegen, damit ein normaler Benutzer ohne viel Mühe die von der Lizenz erzeugten rechtlichen Regeln erfassen kann. Dadurch soll es für die meisten Fälle überflüssig werden, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Vollständig und rechtlich maßgeblich ist jedoch allein die „Langfassung“.
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* ''Kurzfassung'' für Laien („Commons Deed“), welche die maßgeblichen Grundgedanken der für [[Wikipedia:Jurist|Jurist]]en gedachten „Langfassung“ allgemeinverständlich und vereinfacht darstellt (international gleich). Eine Laienversion gibt es deswegen, damit ein normaler Benutzer ohne viel Mühe die von der Lizenz erzeugten rechtlichen Regeln erfassen kann. Dadurch soll es für die meisten Fälle überflüssig werden, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Vollständig und rechtlich maßgeblich ist jedoch allein die „Langfassung“.
* ''Langfassung'' der Lizenz als juristischer Volltext. Diese „juristenlesbare“ Fassung ist die rechtlich allein maßgebende und je nach Version und Portierungsstand auf die nationalen Rechtsordnungen (Vereinigte Staaten, Deutschland, Frankreich etc.) „portiert“, d.&nbsp;h. textlich an das jeweilige nationale Recht angepasst. Alle auf die jeweiligen nationalen [[Rechtssystem (Recht)|Rechtssysteme]] angepassten „Ports“ sollen im Ergebnis möglichst gleiche rechtliche Wirkungen haben und sind von den gleichen Grundgedanken getragen. Diese Grundgedanken sind in der Kurzfassung zusammengefasst. Folglich ist die Kurzfassung inhaltlich immer identisch, egal welche landesbezogene Portierung gewählt wurde.
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* ''Langfassung'' der Lizenz als juristischer Volltext. Diese „juristenlesbare“ Fassung ist die rechtlich allein maßgebende und je nach Version und Portierungsstand auf die nationalen Rechtsordnungen (Vereinigte Staaten, Deutschland, Frankreich etc.) „portiert“, d.&nbsp;h. textlich an das jeweilige nationale Recht angepasst. Alle auf die jeweiligen nationalen [[Wikipedia:Rechtssystem (Recht)|Rechtssysteme]] angepassten „Ports“ sollen im Ergebnis möglichst gleiche rechtliche Wirkungen haben und sind von den gleichen Grundgedanken getragen. Diese Grundgedanken sind in der Kurzfassung zusammengefasst. Folglich ist die Kurzfassung inhaltlich immer identisch, egal welche landesbezogene Portierung gewählt wurde.
* ''Maschinenlesbare Fassung'' im [[Resource Description Framework|RDF]]-Format, sodass die Lizenz von [[Suchmaschine]]n erkannt wird (ebenfalls international identisch).
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* ''Maschinenlesbare Fassung'' im [[Wikipedia:Resource Description Framework|RDF]]-Format, sodass die Lizenz von [[Wikipedia:Suchmaschine|Suchmaschine]]n erkannt wird (ebenfalls international identisch).
    
=== Portierungen auf lokale Rechtssysteme ===
 
=== Portierungen auf lokale Rechtssysteme ===
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Seit dem 4. Juni 2004 existieren Lizenzversionen für [[Brasilien]], am 11. Juni und 18. Juni folgten Umsetzungen für [[Deutschland]] und die [[Niederlande]]. Die deutschen Creative-Commons-Lizenzen in der Version 3.0 sind am 24. Juli 2008 erschienen.<ref>{{Webarchiv |url=http://de.creativecommons.org/deutsche-creative-commons-lizenzen-in-version-30-verfugbar/ |wayback=20080727021459 |text=''Deutsche Creative Commons-Lizenzen in Version 3.0 verfügbar''.}} de.creativecommons.org</ref> [[Österreich]]ische Lizenzen sind ebenfalls seit 2004 und in der Version 3.0 seit August 2008 verfügbar. Seit dem 26. Mai 2006 ist eine [[Schweiz]]er Version der CC-Lizenzen in der Version 2.5 verfügbar, seit April 2012 auch in der Version 3.0.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.creativecommons.ch/2012/04/lizenzen-3-0-sind-im-schweizer-recht-verfugbar/ |wayback=20130104110423 |text=Swiss 3.0 ''Creative Commons licenses now available''.}} creativecommons.org, 16. April 2012</ref> Seit Februar 2012 steht für [[Irland]] ebenfalls eine Version 3.0 zur Verfügung.<ref>[http://creativecommons.org/weblog/entry/31648 ''Announcing the new Creative Commons 3.0 Ireland suite''.] creativecommons.org, 27. Februar 2012</ref> Eine deutsche Übersetzung (keine Portierung) der „internationalen“ Version 4.0 der Creative-Commons-Lizenzen wurde im Januar 2017 bereitgestellt.<ref>{{Internetquelle |autor=Martin Steiger |url=https://steigerlegal.ch/2017/01/22/creative-commons-4-0-deutsch/ |titel=Creative Commons 4.0-Lizenzen in deutscher Übersetzung |datum=2017-01-22 |abruf=2017-05-08}}</ref>
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Seit dem 4. Juni 2004 existieren Lizenzversionen für [[Wikipedia:Brasilien|Brasilien]], am 11. Juni und 18. Juni folgten Umsetzungen für [[Wikipedia:Deutschland|Deutschland]] und die [[Wikipedia:Niederlande|Niederlande]]. Die deutschen Creative-Commons-Lizenzen in der Version 3.0 sind am 24. Juli 2008 erschienen.<ref>{{Webarchiv |url=http://de.creativecommons.org/deutsche-creative-commons-lizenzen-in-version-30-verfugbar/ |wayback=20080727021459 |text=''Deutsche Creative Commons-Lizenzen in Version 3.0 verfügbar''.}} de.creativecommons.org</ref> [[Wikipedia:Österreich|Österreich]]ische Lizenzen sind ebenfalls seit 2004 und in der Version 3.0 seit August 2008 verfügbar. Seit dem 26. Mai 2006 ist eine [[Wikipedia:Schweiz|Schweiz]]er Version der CC-Lizenzen in der Version 2.5 verfügbar, seit April 2012 auch in der Version 3.0.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.creativecommons.ch/2012/04/lizenzen-3-0-sind-im-schweizer-recht-verfugbar/ |wayback=20130104110423 |text=Swiss 3.0 ''Creative Commons licenses now available''.}} creativecommons.org, 16. April 2012</ref> Seit Februar 2012 steht für [[Wikipedia:Irland|Irland]] ebenfalls eine Version 3.0 zur Verfügung.<ref>[http://creativecommons.org/weblog/entry/31648 ''Announcing the new Creative Commons 3.0 Ireland suite''.] creativecommons.org, 27. Februar 2012</ref> Eine deutsche Übersetzung (keine Portierung) der „internationalen“ Version 4.0 der Creative-Commons-Lizenzen wurde im Januar 2017 bereitgestellt.<ref>{{Internetquelle |autor=Martin Steiger |url=https://steigerlegal.ch/2017/01/22/creative-commons-4-0-deutsch/ |titel=Creative Commons 4.0-Lizenzen in deutscher Übersetzung |datum=2017-01-22 |abruf=2017-05-08}}</ref>
    
=== Rechtliche Bewertung in Deutschland ===
 
=== Rechtliche Bewertung in Deutschland ===
Die Creative-Commons-Lizenzen stellen im deutschen Recht [[Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland)|Allgemeine Geschäftsbedingungen]] dar,<ref>OLG Köln, Urteil vom 31. Oktober 2014, Az. 6 U 60/14 = GRUR 2015, 167 ff.; OLG Köln, Urteil vom 13. April 2018, Az. 6 U 131/17 = GRUR-RR 2018, 280ff, Rn. 16.</ref> für die es bestimmte gesetzliche Vorgaben gibt. Beispielsweise dürfen diese keine überraschenden Vertragsklauseln enthalten.<ref>Reto Mantz: „Creative Commons-Lizenzen im Spiegel internationaler Gerichtsverfahren.“ In: [[Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht|GRURInt]] 2008, S. 20–24, S. 24.</ref>  Zweifel bezüglich der Auslegung der Lizenzen gehen stets gemäß {{§|305c|BGB|juris}} Abs.&nbsp;2 BGB zu Lasten des Lizenzgebers.<ref>OLG Köln, Urteil vom 31. Oktober 2014 - 6&nbsp;U&nbsp;60/14, (MIR 2014, Dok. 121, [http://miur.de/2656 miur.de/2656])</ref> Bei älteren, „unportierten“ Versionen, die nicht in deutscher Sprache vorlagen, war unklar, ob die Lizenznehmer den Inhalt der CC-Lizenz beim Vertragsschluss in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen konnten.<ref>Tanja Dörre: „Aktuelle Rechtsprechung zu Creative-Commons-Lizenzen.“ In: [[GRUR-Prax]] 2014, S. 516–518.</ref>
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Die Creative-Commons-Lizenzen stellen im deutschen Recht [[Wikipedia:Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland)|Allgemeine Geschäftsbedingungen]] dar,<ref>OLG Köln, Urteil vom 31. Oktober 2014, Az. 6 U 60/14 = GRUR 2015, 167 ff.; OLG Köln, Urteil vom 13. April 2018, Az. 6 U 131/17 = GRUR-RR 2018, 280ff, Rn. 16.</ref> für die es bestimmte gesetzliche Vorgaben gibt. Beispielsweise dürfen diese keine überraschenden Vertragsklauseln enthalten.<ref>Reto Mantz: „Creative Commons-Lizenzen im Spiegel internationaler Gerichtsverfahren.“ In: [[Wikipedia:Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht|GRURInt]] 2008, S. 20–24, S. 24.</ref>  Zweifel bezüglich der Auslegung der Lizenzen gehen stets gemäß {{§|305c|BGB|juris}} Abs.&nbsp;2 BGB zu Lasten des Lizenzgebers.<ref>OLG Köln, Urteil vom 31. Oktober 2014 - 6&nbsp;U&nbsp;60/14, (MIR 2014, Dok. 121, [http://miur.de/2656 miur.de/2656])</ref> Bei älteren, „unportierten“ Versionen, die nicht in deutscher Sprache vorlagen, war unklar, ob die Lizenznehmer den Inhalt der CC-Lizenz beim Vertragsschluss in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen konnten.<ref>Tanja Dörre: „Aktuelle Rechtsprechung zu Creative-Commons-Lizenzen.“ In: [[Wikipedia:GRUR-Prax|GRUR-Prax]] 2014, S. 516–518.</ref>
    
== Projekte ==
 
== Projekte ==
 
=== NDR ===
 
=== NDR ===
Der [[Norddeutscher Rundfunk|NDR]] bietet in einem Pilotprojekt einzelne Beiträge der Sendungen von [[Extra 3]] und [[Zapp (Magazin)|ZAPP]] zum Herunterladen unter Creative-Commons-Non-Commercial-No-Derivatives-Lizenz an.<ref>[https://www.ndr.de/nachrichten/netzwelt/tv298.html ''Übersicht: CC-Videos des NDR'']</ref>
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Der [[Wikipedia:Norddeutscher Rundfunk|NDR]] bietet in einem Pilotprojekt einzelne Beiträge der Sendungen von [[Wikipedia:Extra 3|Extra 3]] und [[Wikipedia:Zapp (Magazin)|ZAPP]] zum Herunterladen unter Creative-Commons-Non-Commercial-No-Derivatives-Lizenz an.<ref>[https://www.ndr.de/nachrichten/netzwelt/tv298.html ''Übersicht: CC-Videos des NDR'']</ref>
    
=== BBC-Archiv ===
 
=== BBC-Archiv ===
Ein Projekt unter Verwendung einer CC-Lizenz plante die [[BBC]] mit einem [[Filmarchiv]] – [[Creative Archive]] –, das online zugänglich gemacht wurde.<ref>{{Webarchiv |url=http://creativearchive.bbc.co.uk/ |wayback=20060326112126 |text=BBC Creative Archive - Homepage}}
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Ein Projekt unter Verwendung einer CC-Lizenz plante die [[Wikipedia:BBC|BBC]] mit einem [[Wikipedia:Filmarchiv|Filmarchiv]] – [[Creative Archive]] –, das online zugänglich gemacht wurde.<ref>{{Webarchiv |url=http://creativearchive.bbc.co.uk/ |wayback=20060326112126 |text=BBC Creative Archive - Homepage}}
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{{Webarchiv |url=http://www.iwr.co.uk/iwreview/1155821 |wayback=20050131073558 |text=Creative Commons attracts BBC's attention}}, 11. Juni 2004, im Webarchiv</ref> Dabei half [[Lawrence Lessig]] beim Entwickeln des [[Lizenzgerüst]]s. Die Pilotphase war 2006 abgeschlossen. Die Filme dürfen allerdings nur innerhalb des [[Vereinigtes Königreich|Vereinigten Königreichs]] weiterverteilt werden.<ref>[http://www.bbc.co.uk/creativearchive/index.shtml BBC Creative Archive pilot], abgerufen am 21. Oktober 2017.</ref> Nach Ende der Pilotphase stoppte die BBC die Veröffentlichung von Filmen unter der Creative-Archive-Lizenz.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.bbc.co.uk/creativearchive/ |titel=BBC – Creative Archive Licence Group |sprache=en-GB |abruf=2018-11-10}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=http://www.bbc.co.uk/creativearchive/faqs.shtml#bbc_clips |titel=BBC – Creative Archive Licence Group – FAQs |sprache=en-GB |abruf=2018-11-10}}</ref>
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{{Webarchiv |url=http://www.iwr.co.uk/iwreview/1155821 |wayback=20050131073558 |text=Creative Commons attracts BBC's attention}}, 11. Juni 2004, im Webarchiv</ref> Dabei half [[Wikipedia:Lawrence Lessig|Lawrence Lessig]] beim Entwickeln des [[Lizenzgerüst]]s. Die Pilotphase war 2006 abgeschlossen. Die Filme dürfen allerdings nur innerhalb des [[Wikipedia:Vereinigtes Königreich|Vereinigten Königreichs]] weiterverteilt werden.<ref>[http://www.bbc.co.uk/creativearchive/index.shtml BBC Creative Archive pilot], abgerufen am 21. Oktober 2017.</ref> Nach Ende der Pilotphase stoppte die BBC die Veröffentlichung von Filmen unter der Creative-Archive-Lizenz.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.bbc.co.uk/creativearchive/ |titel=BBC – Creative Archive Licence Group |sprache=en-GB |abruf=2018-11-10}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=http://www.bbc.co.uk/creativearchive/faqs.shtml#bbc_clips |titel=BBC – Creative Archive Licence Group – FAQs |sprache=en-GB |abruf=2018-11-10}}</ref>
    
=== Open Choice ===
 
=== Open Choice ===
Durch den Umbruch der [[Open Access|Open-Access]]-Initiative, der freien Publikation von wissenschaftlichen Arbeiten im Internet, bietet der [[Springer Science+Business Media|Springer-Verlag]] seinen Autoren die Möglichkeit, ihre Werke gegen eine Pauschale von 3000 Dollar (2200&nbsp;Euro ohne [[Mehrwertsteuer]]) im Volltext freizuschalten und unter eine CC-Lizenz zu stellen.<ref>[http://www.springer.com/open+access/open+choice?SGWID=0-40359-0-0-0 ''Springer Open Choice License''.] (by-nc 2.5)</ref>
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Durch den Umbruch der [[Wikipedia:Open Access|Open-Access]]-Initiative, der freien Publikation von wissenschaftlichen Arbeiten im Internet, bietet der [[Wikipedia:Springer Science+Business Media|Springer-Verlag]] seinen Autoren die Möglichkeit, ihre Werke gegen eine Pauschale von 3000 Dollar (2200&nbsp;Euro ohne [[Wikipedia:Mehrwertsteuer|Mehrwertsteuer]]) im Volltext freizuschalten und unter eine CC-Lizenz zu stellen.<ref>[http://www.springer.com/open+access/open+choice?SGWID=0-40359-0-0-0 ''Springer Open Choice License''.] (by-nc 2.5)</ref>
    
=== BR ===
 
=== BR ===
Seit Dezember 2011 werden ausgewählte Beiträge der Sendung ''[[Quer (BR)|quer]]'' im [[Bayerischer Rundfunk|Bayerischen Rundfunk]] (BR) unter der CC-Lizenz „Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung 3.0 Deutschland“ veröffentlicht.<ref>{{Internetquelle |autor= |url=http://blog.br.de/quer/noch-mehr-creative-commons-von-quer-02122011.html |titel=Noch mehr Creative Commons von quer |werk= |hrsg=[[Quer (BR)|quer]] |datum=2011-12-02 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20130720073557/http://blog.br.de/quer/noch-mehr-creative-commons-von-quer-02122011.html |archiv-datum=2013-07-20 |offline=1 |abruf=2013-07-24}}</ref>
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Seit Dezember 2011 werden ausgewählte Beiträge der Sendung ''[[Wikipedia:Quer (BR)|quer]]'' im [[Wikipedia:Bayerischer Rundfunk|Bayerischen Rundfunk]] (BR) unter der CC-Lizenz „Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung 3.0 Deutschland“ veröffentlicht.<ref>{{Internetquelle |autor= |url=http://blog.br.de/quer/noch-mehr-creative-commons-von-quer-02122011.html |titel=Noch mehr Creative Commons von quer |werk= |hrsg=[[Wikipedia:Quer (BR)|quer]] |datum=2011-12-02 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20130720073557/http://blog.br.de/quer/noch-mehr-creative-commons-von-quer-02122011.html |archiv-datum=2013-07-20 |offline=1 |abruf=2013-07-24}}</ref>
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Im Februar 2013 entschied der BR, die Sendung ''[[Space Night]]'' künftig nur noch mit Musik unter CC-Lizenz zu unterlegen. Dieser Schritt erfolgte, nachdem der Sender die Absetzung der Sendung wegen zu hoher GEMA-Gebühren angekündigt hatte und sich eine Initiative von Fans für den Erhalt durch Einsatz von Musik unter CC-Lizenzen gebildet hatte.<ref>[http://isarmatrose.com/?p=3218 ''Endlich frei - Der BR setzt bei der Space Night auf CC-Musik''.] auf isarmatrose.com am 19. Feb. 2013</ref> Es ist die erste Sendung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, die grundsätzlich Musik unter CC-Lizenzen benutzt.<ref>[http://freie-radios.net/53657 ''Gibt es bald die erste öffentlich-rechtliche Sendung mit cc-Musik?''] - Interview mit Tobias Schwarz auf Radio corax am 13. Februar 2013</ref>
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Im Februar 2013 entschied der BR, die Sendung ''[[Wikipedia:Space Night|Space Night]]'' künftig nur noch mit Musik unter CC-Lizenz zu unterlegen. Dieser Schritt erfolgte, nachdem der Sender die Absetzung der Sendung wegen zu hoher GEMA-Gebühren angekündigt hatte und sich eine Initiative von Fans für den Erhalt durch Einsatz von Musik unter CC-Lizenzen gebildet hatte.<ref>[http://isarmatrose.com/?p=3218 ''Endlich frei - Der BR setzt bei der Space Night auf CC-Musik''.] auf isarmatrose.com am 19. Feb. 2013</ref> Es ist die erste Sendung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, die grundsätzlich Musik unter CC-Lizenzen benutzt.<ref>[http://freie-radios.net/53657 ''Gibt es bald die erste öffentlich-rechtliche Sendung mit cc-Musik?''] - Interview mit Tobias Schwarz auf Radio corax am 13. Februar 2013</ref>
    
=== ZDFcheck ===
 
=== ZDFcheck ===
 
[[Datei:ZDFcheck-Screenshot.png|mini|Screenshot der ehemaligen Plattform ''zdfcheck.de'']]
 
[[Datei:ZDFcheck-Screenshot.png|mini|Screenshot der ehemaligen Plattform ''zdfcheck.de'']]
Unter dem Titel „ZDFcheck“ betrieb das [[ZDF]] eine Plattform im Internet, mit der im Vorfeld zur [[Bundestagswahl 2013]] die Aussagen der politischen Bewerber überprüft wurden. Internetnutzer konnten sich mit Kommentaren beteiligen, die redaktionelle Auswahl oblag der ZDF-Redaktion. Laut dem Verein [[Wikimedia Deutschland]], der den ZDFcheck unterstützte, war das Projekt „ein erster Meilenstein in der Zusammenarbeit mit einem öffentlich-rechtlichen Sender“.<ref>Barbara Fischer: ''[[Wmdeblog:2013/04/24/was-wikipedianer-besonders-gut-konnen|Was Wikipedianer besonders gut können]]''. [[Wikimedia Deutschland]] Blog, 24. April 2013-04-24</ref> Die Ergebnisse, insgesamt 20 Grafiken, von denen zwei tatsächlich in Artikeln verwendet werden konnten, erschienen unter der CC-Lizenz Namensnennung 3.0 und sollten [[crossmedia]]l im ZDF und auf [[Heute (Fernsehsendung)|heute.de]] verwendet werden.<ref>[[commons:Category:ZDFcheck]] ([[Wikimedia Commons]])</ref> Das Projekt existierte noch eine Zeitlang mit anderen Themen.
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Unter dem Titel „ZDFcheck“ betrieb das [[Wikipedia:ZDF|ZDF]] eine Plattform im Internet, mit der im Vorfeld zur [[Wikipedia:Bundestagswahl 2013|Bundestagswahl 2013]] die Aussagen der politischen Bewerber überprüft wurden. Internetnutzer konnten sich mit Kommentaren beteiligen, die redaktionelle Auswahl oblag der ZDF-Redaktion. Laut dem Verein [[Wikipedia:Wikimedia Deutschland|Wikimedia Deutschland]], der den ZDFcheck unterstützte, war das Projekt „ein erster Meilenstein in der Zusammenarbeit mit einem öffentlich-rechtlichen Sender“.<ref>Barbara Fischer: ''[[Wmdeblog:2013/04/24/was-wikipedianer-besonders-gut-konnen|Was Wikipedianer besonders gut können]]''. [[Wikipedia:Wikimedia Deutschland|Wikimedia Deutschland]] Blog, 24. April 2013-04-24</ref> Die Ergebnisse, insgesamt 20 Grafiken, von denen zwei tatsächlich in Artikeln verwendet werden konnten, erschienen unter der CC-Lizenz Namensnennung 3.0 und sollten [[Wikipedia:crossmedia|crossmedia]]l im ZDF und auf [[Wikipedia:Heute (Fernsehsendung)|heute.de]] verwendet werden.<ref>[[commons:Category:ZDFcheck]] ([[Wikipedia:Wikimedia Commons|Wikimedia Commons]])</ref> Das Projekt existierte noch eine Zeitlang mit anderen Themen.
    
{{Siehe auch|Wikipedia:Wikimedia Deutschland/ZDFcheck}}
 
{{Siehe auch|Wikipedia:Wikimedia Deutschland/ZDFcheck}}
    
=== Radio Fritz ===
 
=== Radio Fritz ===
[[Fritz (Hörfunksender)|Fritz]], die Jugendwelle im [[Rundfunk Berlin-Brandenburg]], sendet in seinem Programm gelegentlich kurze Einspieler zwischen zwei Songs, oft mit satirischem Charakter. Diese Jingles werden unter der CC-Lizenz Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung veröffentlicht und sind auf der Website des Hörfunksenders verfügbar.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.fritz.de/sehen-und-hoeren/jingles/ |titel=Fritz Jingles |abruf=2018-11-10}}</ref>
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[[Wikipedia:Fritz (Hörfunksender)|Fritz]], die Jugendwelle im [[Wikipedia:Rundfunk Berlin-Brandenburg|Rundfunk Berlin-Brandenburg]], sendet in seinem Programm gelegentlich kurze Einspieler zwischen zwei Songs, oft mit satirischem Charakter. Diese Jingles werden unter der CC-Lizenz Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung veröffentlicht und sind auf der Website des Hörfunksenders verfügbar.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.fritz.de/sehen-und-hoeren/jingles/ |titel=Fritz Jingles |abruf=2018-11-10}}</ref>
    
=== Audioportal Freier Radios ===
 
=== Audioportal Freier Radios ===
Der [[Bundesverband Freier Radios|Bundesverband Freier Radios e.&nbsp;V.]] betreibt eine Austauschplattform für Radiobeiträge.<ref>{{Internetquelle |url=http://freie-radios.net/ |titel=freie-radios.net – Audio Portal of Community Radios |hrsg=[[Bundesverband Freier Radios]] |abruf=2019-02-06}}</ref> Auf dem Portal liegen weit über 50.000 Radiobeiträge, die unmittelbar angehört, heruntergeladen sowie von anderen Radiostationen gesendet werden können. Die meisten Beiträge werden unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-NC-SA 2.0 de<ref>{{Internetquelle |url=https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/de/ |titel=Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland (CC BY-NC-SA 2.0 DE) |kommentar=Erläuterung der CC BY-NC-SA 2.0 Lizenz |abruf=2019-02-06}}</ref> angeboten.
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Der [[Wikipedia:Bundesverband Freier Radios|Bundesverband Freier Radios e.&nbsp;V.]] betreibt eine Austauschplattform für Radiobeiträge.<ref>{{Internetquelle |url=http://freie-radios.net/ |titel=freie-radios.net – Audio Portal of Community Radios |hrsg=[[Wikipedia:Bundesverband Freier Radios|Bundesverband Freier Radios]] |abruf=2019-02-06}}</ref> Auf dem Portal liegen weit über 50.000 Radiobeiträge, die unmittelbar angehört, heruntergeladen sowie von anderen Radiostationen gesendet werden können. Die meisten Beiträge werden unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-NC-SA 2.0 de<ref>{{Internetquelle |url=https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/de/ |titel=Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland (CC BY-NC-SA 2.0 DE) |kommentar=Erläuterung der CC BY-NC-SA 2.0 Lizenz |abruf=2019-02-06}}</ref> angeboten.
    
=== Cultural Broadcasting Archive ===
 
=== Cultural Broadcasting Archive ===
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=== CC-Lizenzen in der Literatur ===
 
=== CC-Lizenzen in der Literatur ===
Im Bereich der insbesondere wissenschaftlichen Sachliteratur (als Form des Open Access) ist es wie im Bereich der Musik inzwischen üblich, unter einer CC-Lizenz zu veröffentlichen. Im Gegensatz dazu finden diese Lizenzen im Bereich der Literatur, insbesondere in der Belletristik, im deutschsprachigen Raum bisher nur wenig Verwendung. Als wegweisend können hier die Romane und Storys des kanadischen Autors [[Cory Doctorow]] gelten, die auch ins Deutsche übertragen und unter einer CC-Lizenz publiziert wurden. Einen ähnlichen Ansatz verfolgt der Schriftsteller [[Francis Nenik]], der seine Prosa-Werke, so u.&nbsp;a. die Romane „XO“<ref>{{Internetquelle |url=http://www.the-quandary-novelists.com/xo/ |titel=xo - the quandary novelists |werk=www.the-quandary-novelists.com |abruf=2016-04-05}}</ref> und „Münzgesteuerte Geschichte“,<ref>{{Internetquelle |url=http://fiktion.cc/books/munzgesteuerte-geschichte/ |titel=Fiktion |werk=fiktion.cc |abruf=2016-04-05}}</ref> ebenfalls unter einer CC-Lizenz veröffentlicht hat.<ref>{{Internetquelle |url=http://commonsblog.wordpress.com/2012/07/04/xo-literatisch-besonderes-unter-creative-commons-lizenz/#comments |titel=Literarisch Besonderes unter Creative Commons Lizenz |abruf=2013-10-16}}</ref>
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Im Bereich der insbesondere wissenschaftlichen Sachliteratur (als Form des Open Access) ist es wie im Bereich der Musik inzwischen üblich, unter einer CC-Lizenz zu veröffentlichen. Im Gegensatz dazu finden diese Lizenzen im Bereich der Literatur, insbesondere in der Belletristik, im deutschsprachigen Raum bisher nur wenig Verwendung. Als wegweisend können hier die Romane und Storys des kanadischen Autors [[Wikipedia:Cory Doctorow|Cory Doctorow]] gelten, die auch ins Deutsche übertragen und unter einer CC-Lizenz publiziert wurden. Einen ähnlichen Ansatz verfolgt der Schriftsteller [[Wikipedia:Francis Nenik|Francis Nenik]], der seine Prosa-Werke, so u.&nbsp;a. die Romane „XO“<ref>{{Internetquelle |url=http://www.the-quandary-novelists.com/xo/ |titel=xo - the quandary novelists |werk=www.the-quandary-novelists.com |abruf=2016-04-05}}</ref> und „Münzgesteuerte Geschichte“,<ref>{{Internetquelle |url=http://fiktion.cc/books/munzgesteuerte-geschichte/ |titel=Fiktion |werk=fiktion.cc |abruf=2016-04-05}}</ref> ebenfalls unter einer CC-Lizenz veröffentlicht hat.<ref>{{Internetquelle |url=http://commonsblog.wordpress.com/2012/07/04/xo-literatisch-besonderes-unter-creative-commons-lizenz/#comments |titel=Literarisch Besonderes unter Creative Commons Lizenz |abruf=2013-10-16}}</ref>
    
=== CC-Lizenzen in der öffentlichen Verwaltung ===
 
=== CC-Lizenzen in der öffentlichen Verwaltung ===
Auf data.gv.at hat das Bundeskanzleramt in [[Österreich]] eine Plattform geschaffen, wo österreichische Behörden seit 2012 Daten unter CC BY 3.0 bereitstellen können.<ref>[https://www.data.gv.at/2012/04/18/20-4-pressegesprach-open-government-data-portal/ Zielsetzung data.gv.at] vom 20. April 2012, abgerufen am 29. November 2015.</ref>
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Auf data.gv.at hat das Bundeskanzleramt in [[Wikipedia:Österreich|Österreich]] eine Plattform geschaffen, wo österreichische Behörden seit 2012 Daten unter CC BY 3.0 bereitstellen können.<ref>[https://www.data.gv.at/2012/04/18/20-4-pressegesprach-open-government-data-portal/ Zielsetzung data.gv.at] vom 20. April 2012, abgerufen am 29. November 2015.</ref>
    
== Sonstige rechtliche Werkzeuge ==
 
== Sonstige rechtliche Werkzeuge ==
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[[Datei:CC+Commercial-license-button.svg|mini|CC+ Lizenzfeld]]
 
[[Datei:CC+Commercial-license-button.svg|mini|CC+ Lizenzfeld]]
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CC+ ist ein Protokoll, das die Erteilung von zusätzlichen Rechten, die über die Creative-Commons-Lizenz hinausgehen, maschinell abhandeln kann. Das Projekt soll den Einsatz von Creative-Commons-Lizenzen im kommerziellen Bereich erleichtern. Eine Möglichkeit wäre die kommerzielle Nutzung eines nur für nichtkommerziellen Nutzen freigegebenen Werks oder eine Implementierung des [[Street Performer Protocol]]s. CC+ benutzt ccRel, ein etabliertes Verfahren zur Kennzeichnung von CC-lizenziertem Inhalt.
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CC+ ist ein Protokoll, das die Erteilung von zusätzlichen Rechten, die über die Creative-Commons-Lizenz hinausgehen, maschinell abhandeln kann. Das Projekt soll den Einsatz von Creative-Commons-Lizenzen im kommerziellen Bereich erleichtern. Eine Möglichkeit wäre die kommerzielle Nutzung eines nur für nichtkommerziellen Nutzen freigegebenen Werks oder eine Implementierung des [[Wikipedia:Street Performer Protocol|Street Performer Protocol]]s. CC+ benutzt ccRel, ein etabliertes Verfahren zur Kennzeichnung von CC-lizenziertem Inhalt.
    
=== {{Anker|CC Zero}} CC0 ===
 
=== {{Anker|CC Zero}} CC0 ===
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! CC0
 
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| kein Copyright wenn möglich ([[Public domain]]) („no Copyright“); wenn nicht, wie in Deutschland, eine bedingungslose Lizenz
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| kein Copyright wenn möglich ([[Wikipedia:Public domain|Public domain]]) („no Copyright“); wenn nicht, wie in Deutschland, eine bedingungslose Lizenz
 
| [http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de Version 1.0]
 
| [http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de Version 1.0]
 
| Ja
 
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CC0 (gesprochen ''cc zero'') vereinigt in sich zwei rechtliche Werkzeuge, eine Verzichtserklärung und eine bedingungslose Lizenz. Die bedingungslose Lizenz fungiert als Rückfallposition (englisch „fallback license“) für den Fall, dass die vorrangige Verzichtserklärung nach dem jeweils geltenden Recht nicht voll wirksam ist. Mit der Verzichtserklärung wird der Verzicht auf sämtliche Schutzrechte erklärt. Dadurch soll das jeweilige Werk durch den Urheber bzw. Rechteinhaber aktiv in die [[Gemeinfreiheit]] überführt werden (englisch „voluntary public domain“).<ref>Lizenzbedingungen: [http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de CC0 1.0 Universal]</ref> Wenn diese Überführung rechtlich nicht möglich ist – wie beispielsweise in Deutschland oder Österreich – stellt die in CC0 enthaltene „Fallback License“ gewissermaßen eine Creative-Commons-Lizenz ''ohne'' die sonst üblichen Lizenzbedingungen (BY, SA, ND, NC, siehe oben) dar. CC0 soll nach der Vorstellung von Creative Commons auch und besonders für Datenbanken geeignet sein.<ref>{{Internetquelle |autor= |url=https://de.creativecommons.org/index.php/2009/03/17/neu-im-programm-cc0/ |titel=Neu im Programm: CC0 – Creative Commons Deutschland |werk= |hrsg= |datum=2009-03-17 |sprache=de-DE |abruf=2018-11-10}}</ref> Nachdem sich das Projekt seit dem 16. Januar 2008 in der Beta-Phase befand, wurde die Version 1.0 im März 2009 vorgestellt.<ref>{{Literatur |Titel=CC0 beta/discussion draft launch - Creative Commons |Sammelwerk=Creative Commons |Datum=2008-01-15 |Online=http://creativecommons.org/weblog/entry/7978 |Abruf=2018-11-10}}</ref> CC0 ersetzt die nun obsolete „Public Domain Dedication and Certification“ (PDDC). Ein bekanntes Datenbankwerk, das unter CC0 gestellt wurde, ist die [[Gemeinsame Normdatei]].<ref>{{cite web | url=http://www.dnb.de/DE/Service/DigitaleDienste/LinkedData/linkeddata_node.html | title=Linked Data Service der Deutschen Nationalbibliothek | accessdate=2013-03-18 | archiveurl=https://web.archive.org/web/20120805193949/http://www.dnb.de/DE/Service/DigitaleDienste/LinkedData/linkeddata_node.html | archivedate=2012-08-05 | offline=yes | archivebot=2019-08-30 17:05:59 InternetArchiveBot }}</ref>
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CC0 (gesprochen ''cc zero'') vereinigt in sich zwei rechtliche Werkzeuge, eine Verzichtserklärung und eine bedingungslose Lizenz. Die bedingungslose Lizenz fungiert als Rückfallposition (englisch „fallback license“) für den Fall, dass die vorrangige Verzichtserklärung nach dem jeweils geltenden Recht nicht voll wirksam ist. Mit der Verzichtserklärung wird der Verzicht auf sämtliche Schutzrechte erklärt. Dadurch soll das jeweilige Werk durch den Urheber bzw. Rechteinhaber aktiv in die [[Wikipedia:Gemeinfreiheit|Gemeinfreiheit]] überführt werden (englisch „voluntary public domain“).<ref>Lizenzbedingungen: [http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de CC0 1.0 Universal]</ref> Wenn diese Überführung rechtlich nicht möglich ist – wie beispielsweise in Deutschland oder Österreich – stellt die in CC0 enthaltene „Fallback License“ gewissermaßen eine Creative-Commons-Lizenz ''ohne'' die sonst üblichen Lizenzbedingungen (BY, SA, ND, NC, siehe oben) dar. CC0 soll nach der Vorstellung von Creative Commons auch und besonders für Datenbanken geeignet sein.<ref>{{Internetquelle |autor= |url=https://de.creativecommons.org/index.php/2009/03/17/neu-im-programm-cc0/ |titel=Neu im Programm: CC0 – Creative Commons Deutschland |werk= |hrsg= |datum=2009-03-17 |sprache=de-DE |abruf=2018-11-10}}</ref> Nachdem sich das Projekt seit dem 16. Januar 2008 in der Beta-Phase befand, wurde die Version 1.0 im März 2009 vorgestellt.<ref>{{Literatur |Titel=CC0 beta/discussion draft launch - Creative Commons |Sammelwerk=Creative Commons |Datum=2008-01-15 |Online=http://creativecommons.org/weblog/entry/7978 |Abruf=2018-11-10}}</ref> CC0 ersetzt die nun obsolete „Public Domain Dedication and Certification“ (PDDC). Ein bekanntes Datenbankwerk, das unter CC0 gestellt wurde, ist die [[Gemeinsame Normdatei]].<ref>{{cite web | url=http://www.dnb.de/DE/Service/DigitaleDienste/LinkedData/linkeddata_node.html | title=Linked Data Service der Deutschen Nationalbibliothek | accessdate=2013-03-18 | archiveurl=https://web.archive.org/web/20120805193949/http://www.dnb.de/DE/Service/DigitaleDienste/LinkedData/linkeddata_node.html | archivedate=2012-08-05 | offline=yes | archivebot=2019-08-30 17:05:59 InternetArchiveBot }}</ref>
    
=== Ältere Lizenzen ===
 
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| Namensnennung, abgeleitete Werke nur in Form von [[Sampling (Musik)|Sampling]] oder [[Mashup (Musik)|Mashups]] erlaubt
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| Namensnennung, abgeleitete Werke nur in Form von [[Wikipedia:Sampling (Musik)|Sampling]] oder [[Wikipedia:Mashup (Musik)|Mashups]] erlaubt
 
| [http://creativecommons.org/licenses/sampling+/1.0/deed.de Version 1.0]
 
| [http://creativecommons.org/licenses/sampling+/1.0/deed.de Version 1.0]
 
|Nein
 
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==== Entwicklungsländer ====
 
==== Entwicklungsländer ====
Die „Developing Nations License“ erlaubt ausschließlich [[Entwicklungsland|Entwicklungsländern]] Veränderungen und Verarbeitungen (Derivate) jeder Art. Entwicklungsländer sind in diesem Zusammenhang solche, die von der [[Weltbank]] nicht als „high-income economy“ eingestuft werden. Benutzer aus [[Industriestaat]]en sind von diesen Rechten ausgeschlossen, ihnen steht nur das Leserecht zu. Diese Lizenz wurde mittlerweile wieder eingestellt, da sie erhebliche Kompatibilitätsprobleme mit sich brachte. Allgemein fördern alle offenen Lizenzen den Wissensaustausch mit Entwicklungsländern, so dass der Bedarf für eine spezielle Lizenz gering war.
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Die „Developing Nations License“ erlaubt ausschließlich [[Wikipedia:Entwicklungsland|Entwicklungsländern]] Veränderungen und Verarbeitungen (Derivate) jeder Art. Entwicklungsländer sind in diesem Zusammenhang solche, die von der [[Wikipedia:Weltbank|Weltbank]] nicht als „high-income economy“ eingestuft werden. Benutzer aus [[Wikipedia:Industriestaat|Industriestaat]]en sind von diesen Rechten ausgeschlossen, ihnen steht nur das Leserecht zu. Diese Lizenz wurde mittlerweile wieder eingestellt, da sie erhebliche Kompatibilitätsprobleme mit sich brachte. Allgemein fördern alle offenen Lizenzen den Wissensaustausch mit Entwicklungsländern, so dass der Bedarf für eine spezielle Lizenz gering war.
    
==== Sampling-Lizenzen ====
 
==== Sampling-Lizenzen ====
Die [[Sampling (Musik)|Sampling]]-Lizenzen (angepasst für die [[Vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten]] und [[Brasilien]]) wurden in Zusammenarbeit mit [[Gilberto Gil]], Minister für Kultur in Brasilien und bekannter Musiker, entwickelt.
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Die [[Wikipedia:Sampling (Musik)|Sampling]]-Lizenzen (angepasst für die [[Wikipedia:Vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten]] und [[Wikipedia:Brasilien|Brasilien]]) wurden in Zusammenarbeit mit [[Wikipedia:Gilberto Gil|Gilberto Gil]], Minister für Kultur in Brasilien und bekannter Musiker, entwickelt.
    
==== Music Sharing License ====
 
==== Music Sharing License ====
Die Music-Sharing-Lizenz ist keine eigenständige Lizenz, sondern lediglich eine andere, auf der CC-Webpräsenz inzwischen nicht mehr verwendete, Bezeichnung für die ''by-nc-nd''-Lizenz. Sie gestattet dem Nutzer, die vom Urheber derart lizenzierte Musik [[Herunterladen|herunterzuladen]], zu [[Filesharing|tauschen]] und über [[Internetradio|Webcasting]] zu verbreiten, jedoch nicht den Verkauf, die Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung. Die Bezeichnung „Music Sharing License“ ist dabei irreführend. Obgleich durch sie der Eindruck erweckt wird, diese Lizenz sei die einzig mögliche bzw. empfohlene CC-Lizenz für musikalische Inhalte, sind selbstverständlich auch andere, weniger restriktive CC-Lizenzen anwendbar. So finden beispielsweise auf der Internet-Musikplattform [[Jamendo]] alle sechs aktuellen Lizenzen Anwendung. Zum anderen kann diese Lizenz natürlich auch für andere Arten von Inhalten verwendet werden.
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Die Music-Sharing-Lizenz ist keine eigenständige Lizenz, sondern lediglich eine andere, auf der CC-Webpräsenz inzwischen nicht mehr verwendete, Bezeichnung für die ''by-nc-nd''-Lizenz. Sie gestattet dem Nutzer, die vom Urheber derart lizenzierte Musik [[Wikipedia:Herunterladen|herunterzuladen]], zu [[Wikipedia:Filesharing|tauschen]] und über [[Wikipedia:Internetradio|Webcasting]] zu verbreiten, jedoch nicht den Verkauf, die Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung. Die Bezeichnung „Music Sharing License“ ist dabei irreführend. Obgleich durch sie der Eindruck erweckt wird, diese Lizenz sei die einzig mögliche bzw. empfohlene CC-Lizenz für musikalische Inhalte, sind selbstverständlich auch andere, weniger restriktive CC-Lizenzen anwendbar. So finden beispielsweise auf der Internet-Musikplattform [[Wikipedia:Jamendo|Jamendo]] alle sechs aktuellen Lizenzen Anwendung. Zum anderen kann diese Lizenz natürlich auch für andere Arten von Inhalten verwendet werden.
    
==== Founders’ Copyright ====
 
==== Founders’ Copyright ====
Neben den Kernlizenzen und CC0 stellte Creative Commons eine Art rechtsgeschäftliche „Simulation“ des alten [[Copyright law (Vereinigte Staaten)|amerikanischen Urheberrechts]] zur Verfügung, nämlich die Erklärung, der Urheber stelle sein Werk unter das sogenannte „Founders’ Copyright“ von 1790. Es sah seinerzeit eine Wirkungsdauer des „Copyright“ von nur 14 Jahren vor, die um nochmals 14 Jahre verlängert werden konnte. Anschließend galt das Werk als gemeinfrei. Durch eine genau dies besagende öffentliche Erklärung, die Creative Commons entworfen hat, kann diese Rechtswirkung zumindest vor dem Hintergrund des US-amerikanischen Rechts noch heute nachgebildet werden. Das Creative Commons „Founders’ Copyright“-Projekt wurde 2013 eingestellt.<ref>{{Internetquelle |url=http://creativecommons.org/projects/founderscopyright |titel=Founders Copyright - Creative Commons |sprache=en |abruf=2018-11-10}}</ref>
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Neben den Kernlizenzen und CC0 stellte Creative Commons eine Art rechtsgeschäftliche „Simulation“ des alten [[Wikipedia:Copyright law (Vereinigte Staaten)|amerikanischen Urheberrechts]] zur Verfügung, nämlich die Erklärung, der Urheber stelle sein Werk unter das sogenannte „Founders’ Copyright“ von 1790. Es sah seinerzeit eine Wirkungsdauer des „Copyright“ von nur 14 Jahren vor, die um nochmals 14 Jahre verlängert werden konnte. Anschließend galt das Werk als gemeinfrei. Durch eine genau dies besagende öffentliche Erklärung, die Creative Commons entworfen hat, kann diese Rechtswirkung zumindest vor dem Hintergrund des US-amerikanischen Rechts noch heute nachgebildet werden. Das Creative Commons „Founders’ Copyright“-Projekt wurde 2013 eingestellt.<ref>{{Internetquelle |url=http://creativecommons.org/projects/founderscopyright |titel=Founders Copyright - Creative Commons |sprache=en |abruf=2018-11-10}}</ref>
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Zum Vergleich: Nach der heute weltweit fast überall geltenden Grundregelung der „Revidierten Berner Übereinkunft“ hat das Urheberrecht eine Laufzeit von mindestens 50 Jahren nach dem Tod des Urhebers, in den meisten Industriestaaten hat man sich jedoch für eine [[Regelschutzfrist]] von 70 Jahren entschieden. Des Weiteren gibt es in den Vereinigten Staaten für Firmen die Möglichkeit, ein Copyright über 95 Jahre zu besitzen.
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Zum Vergleich: Nach der heute weltweit fast überall geltenden Grundregelung der „Revidierten Berner Übereinkunft“ hat das Urheberrecht eine Laufzeit von mindestens 50 Jahren nach dem Tod des Urhebers, in den meisten Industriestaaten hat man sich jedoch für eine [[Wikipedia:Regelschutzfrist|Regelschutzfrist]] von 70 Jahren entschieden. Des Weiteren gibt es in den Vereinigten Staaten für Firmen die Möglichkeit, ein Copyright über 95 Jahre zu besitzen.
    
== Rezeption ==
 
== Rezeption ==
 
=== Auszeichnungen ===
 
=== Auszeichnungen ===
* Creative Commons wurde 2004 beim [[Prix Ars Electronica]] mit der ''Goldenen Nica'' in der Kategorie „Net Vision“ ausgezeichnet.
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* Creative Commons wurde 2004 beim [[Wikipedia:Prix Ars Electronica|Prix Ars Electronica]] mit der ''Goldenen Nica'' in der Kategorie „Net Vision“ ausgezeichnet.
    
=== Kritik und Probleme ===
 
=== Kritik und Probleme ===
 
Es gibt einige Kritikpunkte, aber auch Vorurteile gegenüber Lizenzen von Creative Commons:
 
Es gibt einige Kritikpunkte, aber auch Vorurteile gegenüber Lizenzen von Creative Commons:
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* Verständlichkeit: Die Kurzfassungen der Lizenzen reichen nicht unbedingt aus, um genau zu verstehen, was erlaubt ist. Der Nutzer muss dann die Langfassung lesen, die möglicherweise fachlich zu schwierig ist. Michael Seemann schrieb am 6. Dezember 2012 in [[Die Zeit|Zeit Online]]: {{" |Text=Wirklich verstanden werden die Lizenzen nur in Nerdkreisen, die sich darauf spezialisiert haben.|ref=<ref>Michael Seemann: ''10 Jahre Creative Commons. Der Ökoladen der Nerd-Elite.'' In: ''Die Zeit.'' 6. Dezember 2012 ([http://www.zeit.de/digital/internet/2012-12/creative-commons-kritik zeit.de]).</ref>}}
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* Verständlichkeit: Die Kurzfassungen der Lizenzen reichen nicht unbedingt aus, um genau zu verstehen, was erlaubt ist. Der Nutzer muss dann die Langfassung lesen, die möglicherweise fachlich zu schwierig ist. Michael Seemann schrieb am 6. Dezember 2012 in [[Wikipedia:Die Zeit|Zeit Online]]: {{" |Text=Wirklich verstanden werden die Lizenzen nur in Nerdkreisen, die sich darauf spezialisiert haben.|ref=<ref>Michael Seemann: ''10 Jahre Creative Commons. Der Ökoladen der Nerd-Elite.'' In: ''Die Zeit.'' 6. Dezember 2012 ([http://www.zeit.de/digital/internet/2012-12/creative-commons-kritik zeit.de]).</ref>}}
* Verträglichkeit: Das Prinzip von [[Copyleft]] (bei Creative Commons spricht man von ''share alike'') besagt, dass man neue, abgewandelte Werke unter derselben Lizenz wie das ursprüngliche Werk veröffentlichen muss. Kombiniert man Werke, die unter verschiedenen Lizenzen stehen, dann ist das Ergebnis möglicherweise nicht richtig lizenziert. Dieses „Bastard-Problem“ gilt sowohl für den Fall, dass alle Werke unter CC-Lizenzen stehen, als auch für den, dass man Lizenzen zum Beispiel aus dem [[GNU-Projekt]] nimmt.
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* Verträglichkeit: Das Prinzip von [[Wikipedia:Copyleft|Copyleft]] (bei Creative Commons spricht man von ''share alike'') besagt, dass man neue, abgewandelte Werke unter derselben Lizenz wie das ursprüngliche Werk veröffentlichen muss. Kombiniert man Werke, die unter verschiedenen Lizenzen stehen, dann ist das Ergebnis möglicherweise nicht richtig lizenziert. Dieses „Bastard-Problem“ gilt sowohl für den Fall, dass alle Werke unter CC-Lizenzen stehen, als auch für den, dass man Lizenzen zum Beispiel aus dem [[Wikipedia:GNU-Projekt|GNU-Projekt]] nimmt.
* Die [[Free Software Foundation]] erkennt CC BY 2.0 und CC BY-SA 2.0 als ''[[Freie Inhalte|freie Lizenz]]'' (für andere Werke als Software oder dessen Dokumentation) an.<ref>[http://www.gnu.org/licenses/license-list.html#OtherLicenses Erklärung der FSF für die Lizenzierung von anderen Werken als Software oder Dokumentation].</ref> Jedoch wurde das Projekt von [[Richard Stallman]] heftig kritisiert, da Lizenzen veröffentlicht wurden, die keine globale nicht-kommerzielle Vervielfältigung zuließen (CC-Sampling, CC-DevNations).<ref>[http://www.fsf.org/blogs/rms/entry-20050920.html Free Software Foundation blog].</ref> Creative Commons stellte daraufhin besagte Lizenzen ein.<ref>[http://creativecommons.org/weblog/entry/7520 creativecommons.org].</ref>
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* Die [[Wikipedia:Free Software Foundation|Free Software Foundation]] erkennt CC BY 2.0 und CC BY-SA 2.0 als ''[[Wikipedia:Freie Inhalte|freie Lizenz]]'' (für andere Werke als Software oder dessen Dokumentation) an.<ref>[http://www.gnu.org/licenses/license-list.html#OtherLicenses Erklärung der FSF für die Lizenzierung von anderen Werken als Software oder Dokumentation].</ref> Jedoch wurde das Projekt von [[Wikipedia:Richard Stallman|Richard Stallman]] heftig kritisiert, da Lizenzen veröffentlicht wurden, die keine globale nicht-kommerzielle Vervielfältigung zuließen (CC-Sampling, CC-DevNations).<ref>[http://www.fsf.org/blogs/rms/entry-20050920.html Free Software Foundation blog].</ref> Creative Commons stellte daraufhin besagte Lizenzen ein.<ref>[http://creativecommons.org/weblog/entry/7520 creativecommons.org].</ref>
 
* Das Modul ''Nicht kommerziell'' sorgt gelegentlich für Probleme, da nicht klar definiert ist, was genau mit ''kommerziell'' gemeint ist. Die Definition wurde auch mit Version 4.0 nicht präzisiert.<ref>{{Internetquelle |autor=Andrea Müller |url=http://heise.de/-1394557 |titel=Creative Commons Version 4: die Diskussion startet |werk=Heise online |datum=2011-12-13 |abruf=2012-02-01}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://de.creativecommons.org/index.php/2013/11/25/version-4-0-ist-da/ |titel=Version 4.0 ist da! – Creative Commons Deutschland |sprache=de-DE |abruf=2018-11-10}}</ref>
 
* Das Modul ''Nicht kommerziell'' sorgt gelegentlich für Probleme, da nicht klar definiert ist, was genau mit ''kommerziell'' gemeint ist. Die Definition wurde auch mit Version 4.0 nicht präzisiert.<ref>{{Internetquelle |autor=Andrea Müller |url=http://heise.de/-1394557 |titel=Creative Commons Version 4: die Diskussion startet |werk=Heise online |datum=2011-12-13 |abruf=2012-02-01}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://de.creativecommons.org/index.php/2013/11/25/version-4-0-ist-da/ |titel=Version 4.0 ist da! – Creative Commons Deutschland |sprache=de-DE |abruf=2018-11-10}}</ref>
 
* Auch das Modul ''Namensnennung'' kann zu Problemen führen, da eine korrekte Erfüllung der Anforderung kompliziert werden kann.<ref>[http://www.plagiarismtoday.com/2010/01/12/how-to-correctly-use-creative-commons-works/ How to Correctly Use Creative Commons Works] (englisch).</ref><ref>[http://www.plagiarismtoday.com/2011/02/07/openattribute-making-creative-commons-attribution-easy/ OpenAttribute: Making Creative Commons Attribution Easy] (englisch).</ref> Ein Beispiel ist die Weiterverwendung von Wikipedia-Artikeln, bei denen sich aufgrund der möglichen großen Anzahl von Autoren die Anforderung der Namensnennung schwierig gestalten kann.
 
* Auch das Modul ''Namensnennung'' kann zu Problemen führen, da eine korrekte Erfüllung der Anforderung kompliziert werden kann.<ref>[http://www.plagiarismtoday.com/2010/01/12/how-to-correctly-use-creative-commons-works/ How to Correctly Use Creative Commons Works] (englisch).</ref><ref>[http://www.plagiarismtoday.com/2011/02/07/openattribute-making-creative-commons-attribution-easy/ OpenAttribute: Making Creative Commons Attribution Easy] (englisch).</ref> Ein Beispiel ist die Weiterverwendung von Wikipedia-Artikeln, bei denen sich aufgrund der möglichen großen Anzahl von Autoren die Anforderung der Namensnennung schwierig gestalten kann.
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=== Rechtsprechung ===
 
=== Rechtsprechung ===
* Niederlande: Rechtbank Amsterdam, 9. März 2006<ref>Aktenzeichen 334492 / KG 06-176 S (LJN: AV4204): [http://zoeken.rechtspraak.nl/resultpage.aspx?snelzoeken=true&searchtype=ljn&ljn=AV4204&u_ljn=AV4204 niederländisch], [http://mirrors.creativecommons.org/judgements/Curry-Audax-English.pdf englisch] (PDF; 142&nbsp;kB); [http://retosphere.de/files/Mantz,CreativeCommonsLizenzen_GRURInt_2008,20.pdf Anmerkung von ''Reto Mantz''] (PDF; 180&nbsp;kB).</ref><br /> [[Adam Curry]], ein Pionier des [[Podcasting]], veröffentlichte in der Webcommunity [[Flickr]] Fotos seiner Familie unter der Lizenz „Non-commercial Share Alike (by-nc-sa)“ (nur nichtkommerzielle Zwecke). Das niederländische Boulevardmagazin Weekend verwendete die Fotos für einen Bericht über Currys fünfzehnjährige Tochter. Am 9. März 2006 erkannte ein Gericht in Amsterdam eine Urheberrechtsverletzung und verurteilte das Magazin bei weiteren Verstößen zur Zahlung von 1000 Euro je Bild an Curry.<ref>{{Webarchiv |url=http://curry.podshow.com/?p=49 |wayback=20060317155156 |text=Weblogkommentar}}</ref> Obwohl die Strafe relativ gering ausfiel, wurde hier die Gültigkeit von Creative Commons bestätigt.
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* Niederlande: Rechtbank Amsterdam, 9. März 2006<ref>Aktenzeichen 334492 / KG 06-176 S (LJN: AV4204): [http://zoeken.rechtspraak.nl/resultpage.aspx?snelzoeken=true&searchtype=ljn&ljn=AV4204&u_ljn=AV4204 niederländisch], [http://mirrors.creativecommons.org/judgements/Curry-Audax-English.pdf englisch] (PDF; 142&nbsp;kB); [http://retosphere.de/files/Mantz,CreativeCommonsLizenzen_GRURInt_2008,20.pdf Anmerkung von ''Reto Mantz''] (PDF; 180&nbsp;kB).</ref><br /> [[Wikipedia:Adam Curry|Adam Curry]], ein Pionier des [[Wikipedia:Podcasting|Podcasting]], veröffentlichte in der Webcommunity [[Wikipedia:Flickr|Flickr]] Fotos seiner Familie unter der Lizenz „Non-commercial Share Alike (by-nc-sa)“ (nur nichtkommerzielle Zwecke). Das niederländische Boulevardmagazin Weekend verwendete die Fotos für einen Bericht über Currys fünfzehnjährige Tochter. Am 9. März 2006 erkannte ein Gericht in Amsterdam eine Urheberrechtsverletzung und verurteilte das Magazin bei weiteren Verstößen zur Zahlung von 1000 Euro je Bild an Curry.<ref>{{Webarchiv |url=http://curry.podshow.com/?p=49 |wayback=20060317155156 |text=Weblogkommentar}}</ref> Obwohl die Strafe relativ gering ausfiel, wurde hier die Gültigkeit von Creative Commons bestätigt.
 
* Spanien: Juzgado de Primera Instancia nº 6 de Badajoz, 17. Februar 2006<ref>Aktenzeichen 761/2005: {{Webarchiv |url=http://derecho-internet.org/node/363 |wayback=20110523164242 |text=spanisch |archiv-bot=2019-03-08 18:13:33 InternetArchiveBot}}, [http://mirrors.creativecommons.org/judgements/SGAE-Fernandez-English.pdf englisch] (PDF; 144&nbsp;kB); [http://retosphere.de/files/Mantz,CreativeCommonsLizenzen_GRURInt_2008,20.pdf Anmerkung von ''Reto Mantz''] (PDF; 180&nbsp;kB).</ref><br />Ein weiteres Urteil wurde in Spanien gefällt. Dort hatte die spanische Verwertungsgesellschaft [[Sociedad General de Autores y Editores]] gegen einen Barbesitzer geklagt. Da dieser aber nur Musik spielte, die unter CC-Lizenz stand, bekam er Recht.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.fspa.de/2006/cc-lizenzen-erneut-vor-gericht-bestatigt-diesmal-in-spanien/ |wayback=20070306071655 |text=Artikel auf Deutsch und Urteil auf Spanisch}}.</ref> Die Rechte der Verwertungsgesellschaften erstrecken sich daher ''nicht'' auf nicht-proprietäre Inhalte.
 
* Spanien: Juzgado de Primera Instancia nº 6 de Badajoz, 17. Februar 2006<ref>Aktenzeichen 761/2005: {{Webarchiv |url=http://derecho-internet.org/node/363 |wayback=20110523164242 |text=spanisch |archiv-bot=2019-03-08 18:13:33 InternetArchiveBot}}, [http://mirrors.creativecommons.org/judgements/SGAE-Fernandez-English.pdf englisch] (PDF; 144&nbsp;kB); [http://retosphere.de/files/Mantz,CreativeCommonsLizenzen_GRURInt_2008,20.pdf Anmerkung von ''Reto Mantz''] (PDF; 180&nbsp;kB).</ref><br />Ein weiteres Urteil wurde in Spanien gefällt. Dort hatte die spanische Verwertungsgesellschaft [[Sociedad General de Autores y Editores]] gegen einen Barbesitzer geklagt. Da dieser aber nur Musik spielte, die unter CC-Lizenz stand, bekam er Recht.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.fspa.de/2006/cc-lizenzen-erneut-vor-gericht-bestatigt-diesmal-in-spanien/ |wayback=20070306071655 |text=Artikel auf Deutsch und Urteil auf Spanisch}}.</ref> Die Rechte der Verwertungsgesellschaften erstrecken sich daher ''nicht'' auf nicht-proprietäre Inhalte.
* USA: United States District Court for the Northern District of Texas, 16. Januar 2009<ref>Aktenzeichen 3:07-CV-1767-D (Chang v. Virgin Mobile USA): [https://casetext.com/case/chang-v-virgin-mobile-usa englisch]; [http://retosphere.de/files/Mantz,CreativeCommonsLizenzen_GRURInt_2008,20.pdf Anmerkung von ''Reto Mantz''] (PDF; 180&nbsp;kB).</ref><br /> Keine Entscheidung in der Sache mangels ''personal jurisdiction'' über die Beklagte. Im August 2008 bestätigte allerdings der [[United States Court of Appeals]] for the Federal Circuit (CAFC) Verstöße gegen die Bedingungen freier Lizenzen als Urheberrechtsverletzung (Jacobsen v.&nbsp;Katzer, ''JMRI Project license'').<ref>Aktenzeichen 2008-1101:  {{Webarchiv |url=http://www.cafc.uscourts.gov/images/stories/opinions-orders/08-1001.pdf |wayback=20110304135243 |text=englisch}} (PDF; 66&nbsp;kB).</ref>
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* USA: United States District Court for the Northern District of Texas, 16. Januar 2009<ref>Aktenzeichen 3:07-CV-1767-D (Chang v. Virgin Mobile USA): [https://casetext.com/case/chang-v-virgin-mobile-usa englisch]; [http://retosphere.de/files/Mantz,CreativeCommonsLizenzen_GRURInt_2008,20.pdf Anmerkung von ''Reto Mantz''] (PDF; 180&nbsp;kB).</ref><br /> Keine Entscheidung in der Sache mangels ''personal jurisdiction'' über die Beklagte. Im August 2008 bestätigte allerdings der [[Wikipedia:United States Court of Appeals|United States Court of Appeals]] for the Federal Circuit (CAFC) Verstöße gegen die Bedingungen freier Lizenzen als Urheberrechtsverletzung (Jacobsen v.&nbsp;Katzer, ''JMRI Project license'').<ref>Aktenzeichen 2008-1101:  {{Webarchiv |url=http://www.cafc.uscourts.gov/images/stories/opinions-orders/08-1001.pdf |wayback=20110304135243 |text=englisch}} (PDF; 66&nbsp;kB).</ref>
 
* Belgien: Tribunal de Première Instance de Nivelles, 26. Oktober 2010<ref>Aktenzeichen 09-1684-A: [http://www.turre.com/wp-content/uploads/2010-10-26-D%C3%A9cision-trib.-Nivelles-Lich%C3%B4dmapwa.pdf französisch] (PDF; 1,3&nbsp;MB); [http://www.urheberrecht.org/news/4090/ urheberrecht.org].</ref><br /> Schadensersatz für die Band ''Lichôdmapwa'' wegen Verstoßes gegen „BY“ und „NC“; der Organisator des Theaterfestivals von Spa hatte das Stück „Aabatchouk“ als Hintergrundmusik in einem Radiowerbespot verwendet. Allerdings blieb der zugesprochene Betrag hinter den Klageanträgen zurück, da die Band ihr Werk zur nicht-kommerziellen Verwertung freigegeben, jedoch Schadensersatz über den üblichen Tarifen für kommerzielle Nutzungen verlangt hatte.
 
* Belgien: Tribunal de Première Instance de Nivelles, 26. Oktober 2010<ref>Aktenzeichen 09-1684-A: [http://www.turre.com/wp-content/uploads/2010-10-26-D%C3%A9cision-trib.-Nivelles-Lich%C3%B4dmapwa.pdf französisch] (PDF; 1,3&nbsp;MB); [http://www.urheberrecht.org/news/4090/ urheberrecht.org].</ref><br /> Schadensersatz für die Band ''Lichôdmapwa'' wegen Verstoßes gegen „BY“ und „NC“; der Organisator des Theaterfestivals von Spa hatte das Stück „Aabatchouk“ als Hintergrundmusik in einem Radiowerbespot verwendet. Allerdings blieb der zugesprochene Betrag hinter den Klageanträgen zurück, da die Band ihr Werk zur nicht-kommerziellen Verwertung freigegeben, jedoch Schadensersatz über den üblichen Tarifen für kommerzielle Nutzungen verlangt hatte.
 
* Israel: Bezirksgericht Jerusalem, 6. Januar 2011.<ref>Aktenzeichen 3560/09, 3561/09: [http://www.law.co.il/media/computer-law/reuveni_rivlin.pdf hebräisch] (PDF; 695&nbsp;kB);  {{Webarchiv |url=http://www.law.co.il/en/news/israeli_internet_law_update/2011/01/18/Israeli-court-enforces-a-creative-commons-license |wayback=20121215065010 |text=englische Zusammenfassung}}; [http://www.urheberrecht.org/news/4170/ urheberrecht.org].</ref><br /> Schadensersatz für zwei Hobbyfotografen wegen Verwendung von Flickr-Fotos durch einen Reisebuchverlag unter Verstoß gegen „NC“.
 
* Israel: Bezirksgericht Jerusalem, 6. Januar 2011.<ref>Aktenzeichen 3560/09, 3561/09: [http://www.law.co.il/media/computer-law/reuveni_rivlin.pdf hebräisch] (PDF; 695&nbsp;kB);  {{Webarchiv |url=http://www.law.co.il/en/news/israeli_internet_law_update/2011/01/18/Israeli-court-enforces-a-creative-commons-license |wayback=20121215065010 |text=englische Zusammenfassung}}; [http://www.urheberrecht.org/news/4170/ urheberrecht.org].</ref><br /> Schadensersatz für zwei Hobbyfotografen wegen Verwendung von Flickr-Fotos durch einen Reisebuchverlag unter Verstoß gegen „NC“.
 
* Deutschland:
 
* Deutschland:
**[[OLG Köln]], Urteil vom 31. Oktober 2014;<ref>Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 6 U 60/14: [http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2656 MIR 2014, Dok. 121], [http://miur.de/2656 miur.de],  [BeckRS 2014, 21041]</ref> [[LG Köln]], Urteil vom 5. März 2014<ref>Landgericht Köln, Aktenzeichen 28 O 232/13: [https://openjur.de/u/686021.html openjur.de].</ref><br /> Das Oberlandesgericht Köln sah in der Nutzung eines Ausschnitts eines unter CC BY-NC 2.0 stehenden Bildes auf der Internetseite einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt mehrere Verstöße gegen die CC-Bestimmungen: Es verstoße gegen „BY“, weil bei dem Beschnitt der in das Originalfoto eingeblendete Name des Urhebers in der unteren Ecke abgeschnitten wurde. Auch seien die Bestimmungen zur zulässigen Bearbeitung nicht eingehalten worden, weil nicht darauf hingewiesen wurde, dass es sich bei der verwendeten Fassung um einen Ausschnitt handelte. Das OLG verurteilte zur Unterlassung. Wegen Unklarheit, was mit „nichtkommerziell“ gemeint ist, wurde aber kein Schadensersatz zugesprochen. Denn der Wert der nichtkommerziellen Nutzung eines unter der CC BY-NC 2.0 stehenden Bildes betrage null Euro. Der Verstoß gegen die Pflicht zur Namensnennung führt nach deutschem Recht lediglich zu einem 100-%-Aufschlag auf den Schadensersatz – dazu führt das OLG aus: „Aber 100 % von 0 sind immer noch 0; ferner ist zu berücksichtigen, dass die Bekl. den Kl. als Urheber benannt hat, wenn auch nicht in der nach den Lizenzbedingungen geschuldeten Form.“
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**[[Wikipedia:OLG Köln|OLG Köln]], Urteil vom 31. Oktober 2014;<ref>Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 6 U 60/14: [http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2656 MIR 2014, Dok. 121], [http://miur.de/2656 miur.de],  [BeckRS 2014, 21041]</ref> [[Wikipedia:LG Köln|LG Köln]], Urteil vom 5. März 2014<ref>Landgericht Köln, Aktenzeichen 28 O 232/13: [https://openjur.de/u/686021.html openjur.de].</ref><br /> Das Oberlandesgericht Köln sah in der Nutzung eines Ausschnitts eines unter CC BY-NC 2.0 stehenden Bildes auf der Internetseite einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt mehrere Verstöße gegen die CC-Bestimmungen: Es verstoße gegen „BY“, weil bei dem Beschnitt der in das Originalfoto eingeblendete Name des Urhebers in der unteren Ecke abgeschnitten wurde. Auch seien die Bestimmungen zur zulässigen Bearbeitung nicht eingehalten worden, weil nicht darauf hingewiesen wurde, dass es sich bei der verwendeten Fassung um einen Ausschnitt handelte. Das OLG verurteilte zur Unterlassung. Wegen Unklarheit, was mit „nichtkommerziell“ gemeint ist, wurde aber kein Schadensersatz zugesprochen. Denn der Wert der nichtkommerziellen Nutzung eines unter der CC BY-NC 2.0 stehenden Bildes betrage null Euro. Der Verstoß gegen die Pflicht zur Namensnennung führt nach deutschem Recht lediglich zu einem 100-%-Aufschlag auf den Schadensersatz – dazu führt das OLG aus: „Aber 100 % von 0 sind immer noch 0; ferner ist zu berücksichtigen, dass die Bekl. den Kl. als Urheber benannt hat, wenn auch nicht in der nach den Lizenzbedingungen geschuldeten Form.“
** [[Landgericht Berlin]], Einstweilige Verfügung vom 8. Oktober 2010.<ref>Landgericht Berlin, Aktenzeichen 16 O 458/10: [https://openjur.de/u/168250.html openjur.de] (PDF).</ref><br /> Die Urheberrechtsverletzerin, eine Partei, hatte in ihrem Blog ein Foto der Fotografin verwendet, ohne ihren Namen und die Quelle nach der zugrundeliegenden Creative-Commons-Lizenz ''Attribution – ShareAlike 3.0 Unported'' zu kennzeichnen. Die Fotografin setzte mit einer einstweiligen Verfügung durch, dass durch die Partei die Lizenzbedingungen der CC-Lizenz eingehalten werden müssen.
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** [[Wikipedia:Landgericht Berlin|Landgericht Berlin]], Einstweilige Verfügung vom 8. Oktober 2010.<ref>Landgericht Berlin, Aktenzeichen 16 O 458/10: [https://openjur.de/u/168250.html openjur.de] (PDF).</ref><br /> Die Urheberrechtsverletzerin, eine Partei, hatte in ihrem Blog ein Foto der Fotografin verwendet, ohne ihren Namen und die Quelle nach der zugrundeliegenden Creative-Commons-Lizenz ''Attribution – ShareAlike 3.0 Unported'' zu kennzeichnen. Die Fotografin setzte mit einer einstweiligen Verfügung durch, dass durch die Partei die Lizenzbedingungen der CC-Lizenz eingehalten werden müssen.
    
=== Wissenschaftliche Verlage ===
 
=== Wissenschaftliche Verlage ===
Im Mai 2019 änderte [[Springer Nature]] seine Vorgaben für Zeitschriftenautoren dahingehend, dass Beiträge, die als [[Preprint]] verbreitet werden, auch unter einer Creative-Commons-Lizenz auf einer entsprechenden Plattform veröffentlicht werden dürfen.<ref>{{Literatur |Autor=N.N. |Titel=Springer Nature journals unify their policy to encourage preprint sharing |Sammelwerk=Nature |Band=569 |Verlag= |Ort= |Datum=2019 |Seiten=307 |Online=[http://www.nature.com/articles/d41586-019-01493-z nature.com] |DOI=10.1038/d41586-019-01493-z}}</ref>
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Im Mai 2019 änderte [[Wikipedia:Springer Nature|Springer Nature]] seine Vorgaben für Zeitschriftenautoren dahingehend, dass Beiträge, die als [[Wikipedia:Preprint|Preprint]] verbreitet werden, auch unter einer Creative-Commons-Lizenz auf einer entsprechenden Plattform veröffentlicht werden dürfen.<ref>{{Literatur |Autor=N.N. |Titel=Springer Nature journals unify their policy to encourage preprint sharing |Sammelwerk=Nature |Band=569 |Verlag= |Ort= |Datum=2019 |Seiten=307 |Online=[http://www.nature.com/articles/d41586-019-01493-z nature.com] |DOI=10.1038/d41586-019-01493-z}}</ref>
    
== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==
* [[Commons]]
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* [[Wikipedia:Commons|Commons]]
* [[Freie Inhalte]]
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* [[Wikipedia:Freie Inhalte|Freie Inhalte]]
* [[Wissensallmende]]
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* [[Wikipedia:Wissensallmende|Wissensallmende]]
* [[Wikimedia Commons]]
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* [[Wikipedia:Wikimedia Commons|Wikimedia Commons]]
    
== Literatur ==
 
== Literatur ==
* [[Erik Möller]]: [http://www.opensourcejahrbuch.de/download/jb2006/chapter_06/osjb2006-06-01-moeller ''Freiheit mit Fallstricken: Creative-Commons-NC-Lizenzen und ihre Folgen''.]
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* [[Wikipedia:Erik Möller|Erik Möller]]: [http://www.opensourcejahrbuch.de/download/jb2006/chapter_06/osjb2006-06-01-moeller ''Freiheit mit Fallstricken: Creative-Commons-NC-Lizenzen und ihre Folgen''.]
 
* Simone Aliprandi: ''Creative Commons: a user guide''. Copyleft-Italia / Ledizioni, 2011 (der Text ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar)
 
* Simone Aliprandi: ''Creative Commons: a user guide''. Copyleft-Italia / Ledizioni, 2011 (der Text ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar)
* Markus Eidenberger, Andreas Ortner: ''Kreativität in Fesseln: Wie Urheberrecht Kreativität behindert und doch mit seinen eigenen Waffen geschlagen werden kann''. In: Leonhard Dobusch, Christian Forsterleitner (Hrsg.): ''Freie Netze. Freies Wissen.'' Echomedia, Wien 2007, ISBN 3-901761-64-0 unter Creative Commons Lizenz; [http://www.freienetze.at/pdfs/fnfw-kapitel2.pdf freienetze.at] (PDF; 1,5&nbsp;MB) (enthält u.&nbsp;a. Interview mit [[Lawrence Lessig]]).
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* Markus Eidenberger, Andreas Ortner: ''Kreativität in Fesseln: Wie Urheberrecht Kreativität behindert und doch mit seinen eigenen Waffen geschlagen werden kann''. In: Leonhard Dobusch, Christian Forsterleitner (Hrsg.): ''Freie Netze. Freies Wissen.'' Echomedia, Wien 2007, ISBN 3-901761-64-0 unter Creative Commons Lizenz; [http://www.freienetze.at/pdfs/fnfw-kapitel2.pdf freienetze.at] (PDF; 1,5&nbsp;MB) (enthält u.&nbsp;a. Interview mit [[Wikipedia:Lawrence Lessig|Lawrence Lessig]]).
 
* Till Kreutzer: ''[[meta:Open Content - A Practical Guide to Using Creative Commons Licences/Guide/de|Open Content – Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen]]'', Deutsche UNESCO-Kommission e.&nbsp;V., Hochschulbibliothekszentrum Nordrhein-Westfalen, Wikimedia Deutschland e.&nbsp;V. 2015.
 
* Till Kreutzer: ''[[meta:Open Content - A Practical Guide to Using Creative Commons Licences/Guide/de|Open Content – Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen]]'', Deutsche UNESCO-Kommission e.&nbsp;V., Hochschulbibliothekszentrum Nordrhein-Westfalen, Wikimedia Deutschland e.&nbsp;V. 2015.
* [[Lawrence Lessig]]: ''[[Freie Kultur (Buch)|Freie Kultur]]''. Penguin Books, 2004.
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* [[Wikipedia:Lawrence Lessig|Lawrence Lessig]]: ''[[Wikipedia:Freie Kultur (Buch)|Freie Kultur]]''. Penguin Books, 2004.
 
* Reto Mantz: [http://www.retosphere.de/php/download.php?fileId=5 ''Open Access-Lizenzen und Rechtsübertragung bei Open Access-Werken'']  (PDF; 560 kB) – u.&nbsp;a. Kommentierung der CC-Lizenzen.
 
* Reto Mantz: [http://www.retosphere.de/php/download.php?fileId=5 ''Open Access-Lizenzen und Rechtsübertragung bei Open Access-Werken'']  (PDF; 560 kB) – u.&nbsp;a. Kommentierung der CC-Lizenzen.
 
* Reto Mantz: [http://retosphere.de/files/Mantz,CreativeCommonsLizenzen_GRURInt_2008,20.pdf ''Creative Commons-Lizenzen im Spiegel internationaler Gerichtsverfahren''] (PDF; 180&nbsp;kB). GRUR International, 2008, S. 20–24
 
* Reto Mantz: [http://retosphere.de/files/Mantz,CreativeCommonsLizenzen_GRURInt_2008,20.pdf ''Creative Commons-Lizenzen im Spiegel internationaler Gerichtsverfahren''] (PDF; 180&nbsp;kB). GRUR International, 2008, S. 20–24
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