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Evidenz (Begriffsklärung)
Version vom 23. Februar 2020, 18:46 Uhr von Christoph Holtermann (Diskussion | Beiträge) (Import des aktuellen gleichnamigen Artikels aus der deutschsprachigen Wikipedia Wikipedia:Spezial:Permanenter Link/190154641)
Evidenz (lat. evidentia ‚Einsichtigkeit‘) steht für:
- Evidenz, unmittelbare, mit besonderem Wahrheitsanspruch (unbezweifelbare) auftretende Einsicht
- Evidenz (Lagerbestand), Nachweis einer korrekten Lagerbuchhaltung
- Evidenz (Medizin), Offensichtlichkeit/Nachweis des Vorkommens einer bestimmten Krankheit in einem bestimmten Gebiet
- Evidenz (Rhetorik), rhetorische Figur
- Evidenz, offensichtliches Fehlen der Vertretungsmacht eines Prokuristen, siehe Prokura #Missbrauchsfälle, bei denen der Kaufmann nicht verpflichtet wird
- Verzeichnis in der österreichischen Amtssprache
Siehe auch:
Wiktionary: Evidenz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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