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Evidenz (Begriffsklärung)
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Evidenz (lat. evidentia ‚Einsichtigkeit‘) steht für:
- Evidenz, unmittelbare, mit besonderem Wahrheitsanspruch (unbezweifelbare) auftretende Einsicht
- Evidenz (Medizin), Offensichtlichkeit/Nachweis des Vorkommens einer bestimmten Krankheit in einem bestimmten Gebiet
Andere Enzyklopädien:
- Evidenz (Lagerbestand) , Nachweis einer korrekten Lagerbuchhaltung
- Evidenz (Rhetorik) , rhetorische Figur
- Evidenz, offensichtliches Fehlen der Vertretungsmacht eines Prokuristen, siehe Prokura #Missbrauchsfälle, bei denen der Kaufmann nicht verpflichtet wird (w)
- Verzeichnis in der österreichischen Amtssprache
Siehe auch:
Andere Werke:
Wiktionary: Evidenz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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