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Allgemeinmedizin
Die Allgemeinmedizin ist in Deutschland eines der 33 Fachgebiete der Medizin. Im englischsprachigen Ausland werden Allgemeinmediziner als General Practitioners (GP) bezeichnet. Die Weiterbildungswege und -zeiten unterscheiden sich dabei von Land zu Land.
Statistik
Zum 31. Dezember 2017 gab es circa 43.500 anerkannte Fachärzte für Allgemeinmedizin in der Bundesrepublik Deutschland[1], davon waren etwa 31500 als Allgemeinarzt niedergelassen. Daneben werden auch von den hausärztlich tätigen Internisten und den Notfallambulanzen der Krankenhäuser allgemeinmedizinische Aufgaben wahrgenommen. Die Zahl der auch in diesem Sektor tätigen niedergelassenen Praktischen Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, in der Approbationsordnung noch als „Praktische Ärzte und Geburtshelfer“ geführt, betrug 2017 nur noch über 6800 Ärzte und nimmt weiter ab.[2] In der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e. V. (DEGAM), der wissenschaftlichen Fachgesellschaft der Allgemeinärzte sind 7100 Allgemeinmediziner als Mitglieder organisiert.
Weiterbildung
Die medizinische Bildung von Allgemeinärzten teilt sich in Ausbildung (Studium der Humanmedizin), Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Fortbildung als Facharzt für Allgemeinmedizin. Die Weiterbildung erfolgt in strukturierter Form und soll die notwendigen ärztlichen Fähig- und Fertigkeiten vertiefen. Die erforderlichen Inhalte und Weiterbildungsdauer wird von den Landesärztekammern festgelegt, eine (Muster-)Weiterbildungsordnung, mit empfehlendem Charakter, wird von der Bundesärztekammer verabschiedet.[3] In der (Muster-)Weiterbildungsordnung von 2018 ist eine Weiterbildungsdauer von 60 Monaten vorgesehen, wovon mindestens 24 Monate in der ambulanten hausärztlichen Versorgung und mindestens 12 Monate im Gebiet Innere Medizin der stationären Akutversorgung abgeleistet werden müssen. Zudem ist eine 80-Stunden Kurs-Weiterbildung in Psychosomatische Grundversorgung Inhalt der Weiterbildung.[4]
Arbeitsbereich
Der Arbeitsbereich der Allgemeinmedizin beinhaltet die Grundversorgung aller Patienten mit körperlichen und seelischen Gesundheitsstörungen in der Akut- und Langzeitversorgung sowie wesentliche Bereiche der Prävention (Vorsorge) und Rehabilitation. Allgemeinärzte sind darauf spezialisiert, als erste ärztliche Ansprechpartner bei allen Gesundheitsproblemen zu beraten.
Eine der Aufgaben der Allgemeinmedizin ist das Erkennen von abwendbar gefährlichen Verläufen und diese der entsprechenden fachärztlichen Behandlung zuzuweisen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Behandlung von chronisch Kranken, insbesondere die Betreuung von Bluthochdruckpatienten und Diabetikern. Für die Familienmedizin mit oft krisenhaften Familiengeschichten und bei den daraus entstehenden psychosozialen Konflikten ist der Hausarzt meistens der erste Ansprechpartner.
Der Gesetzgeber hat die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, allen ihren Versicherten einen Hausarzttarif anzubieten. U.a. verpflichten sich die Versicherten, vor einem Facharztbesuch den Hausarzt zu konsultieren und einen Facharzt nur mit Überweisungsschein aufzusuchen.
Gebührenordnung
Inzwischen ist die Gebührenordnung und die gesamte Versorgung aufgeteilt in einen hausärztlichen und fachärztlichen Versorgungsbereich. Die früher bestehende Möglichkeit, dass der Allgemeinarzt alle Leistungen erbringen und abrechnen konnte, wurde durch die Gebührenordnung eliminiert. Dies entspricht noch nicht ganz vollständig den gesetzlichen Vorgaben. Eigentlich müssten auch die Budgets, die bei einer begrenzten Geldsumme unvermeidlich sind, nach einem noch zu definierenden Schlüssel aufgeteilt werden. Verständlicherweise wollen beide Gruppen einen möglichst großen Anteil, oder eine Art Ausgleich, wenn wie zu erwarten die Zahl der Fachärzte weiter zunimmt.
Arbeitsweise
Allgemeinmediziner treten mit dem Anspruch auf, die körperlichen, psychischen, sozialen und ökologischen Aspekte der Patienten zu berücksichtigen. Kostendruck und damit hohe Durchlaufzahlen, sowie eine eher somatisch ausgerichtete Ausbildung reduzieren jedoch die Möglichkeit, diesen Anspruch ausreichend umzusetzen.
Arbeitsgrundlagen
Die Arbeitsgrundlagen der Allgemeinmedizin sind eine auf Dauer angelegte Patient-Arzt-Beziehung und die aus dem sozialen Umfeld bereits erkennbare Vorgeschichte des Patienten. Zu den Arbeitsgrundlagen gehört auch der Umgang mit der von Ort zu Ort verschiedenen epidemiologischen Zusammensetzung der Patienten einer Praxis. Der Allgemeinarzt sollte dies bei seinen medizinischen Entscheidungen mit berücksichtigen.
Häufige Beratungsanlässe
- Angina
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Arthropathie
- Arthrose
- Arterielle Hypertonie
- Bauchschmerz
- Bronchitis
- Brustschmerz
- Diabetes mellitus
- Durchfall
- Ekzeme
- Erbrechen
- Fieber
- Herzinsuffizienz
- Husten
- Katarrh
- Kopfschmerz
- Myalgie
- Rückenschmerzen/Kreuzschmerz
- Schlafstörung
- Schwindel
- Tonsillitis
Arbeitsziel
Das Arbeitsziel der Allgemeinmedizin ist eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung von Menschen. Es schließt auch den Schutz des Patienten und der Gesellschaft vor Fehl-, Unter- oder Überversorgung ein. Die fachlichen und wissenschaftlichen Belange werden von der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) vertreten.
Arbeitsauftrag
Der Arbeitsauftrag der Allgemeinmedizin beinhaltet:
- die hausärztliche Filter- und Steuerfunktion, insbesondere die angemessene und gegenüber Patient und Gesellschaft verantwortliche Stufendiagnostik und Therapie unter Einbeziehung von Fachspezialisten;
- die haus- und familienärztliche Funktion, insbesondere die Betreuung des Patienten im Kontext seiner Familie oder sozialen Gemeinschaft, auch im häuslichen Umfeld.
- die Gesundheitsbildungsfunktion, insbesondere Gesundheitsberatung und -förderung für den Einzelnen wie auch in der Gemeinde;
- die Koordinations- und Integrationsfunktion, insbesondere die gezielte Zuweisung zu Spezialisten, die federführende Koordinierung zwischen den Versorgungsebenen, das Zusammenführen und Bewerten aller Ergebnisse und deren kontinuierliche Dokumentation.
Großbritannien (GB)
In Großbritannien besteht eine kostenlose Heilfürsorge, die vom National Health Service (NHS) organisiert wird. Die primär Versorgung erfolgt durch den örtlichen Allgemeinmediziner, den örtlichen Apotheker, Zahnarzt, Optiker und Hörakustiker. In Großbritannien ist der Allgemeinmediziner für alle primären Patienten unabhängig von Alter und Geschlecht zuständig. Die Schwangerenvorsorge wird nicht von allen Allgemeinmediziner durchgeführt. Für Kinder ist der Allgemeinmediziner aber zuständig. Die Regulierung der allgemeinmedizinischen Versorgung erfolgt durch die Royal Commission on the NHS, Chapter 7. In Großbritannien können Allgemeinmediziner in Einzelpraxen oder in Gruppenpraxen arbeiten. Sie sind keine direkten Angestellten des NHS, sondern bekommen Gehalt und Ausstattung über "Family Practitioner Committees (FPCs)". Die Allgemeinmediziner sind verpflichtet neben Sprechstunden auch Hausbesuche durchzuführen. Es wird von ihnen ein regionaler 24-Stunden-Rufdienst organisiert.[5] Patienten können nicht direkt in ein Krankenhaus gehen, sondern müssen sich zunächst bei ihrem lokalen Allgemeinmediziner vorstellen. Diese Funktion wird im Englischen als "gatekeeping" bezeichnet, also eine Zugangskontrolle zum Krankenhaus durch den Allgemeinmediziner. Diese Zugangskontrolle zu Kliniken durch Allgemeinmediziner wird in England sehr kontrovers diskutiert, da sie ökonomisch zwar sinnvoll ist, aber in dringenden Fällen die stationäre Aufnahme verzögert.[6]
Siehe auch
- Kategorie:Allgemeinmedizin - Artikel in der deutschen Wikipedia
- Allgemeinmedizin - Artikel in der deutschen Wikipedia
- Liste der medizinischen Fachgebiete - Artikel in der deutschen Wikipedia
- Facharzt - Artikel in der deutschen Wikipedia
- Landarzt - Artikel in der deutschen Wikipedia
- Familienmedizin - Artikel in der deutschen Wikipedia
- Stiftung Allgemeinmedizin - Artikel in der deutschen Wikipedia
Literatur
- Weiterbildungsordnung Allgemeinmedizin der Westfälischen Ärztekammer, Version vom 9. April 2005 in der Fassung vom 9. Juli 2011
- Zeitschrift für Allgemeinmedizin („ZfA“), Organ der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM) und der Gesellschaft der Hochschullehrer für Allgemeinmedizin (GHA); erscheint im Deutschen Ärzte-Verlag (Köln)
- Zeitschrift Der Allgemeinarzt, Fortbildung und Praxis für den Hausarzt, Verlag Kirchheim + Co, Mainz, ISSN 0172-7249
- Frank H. Mader, Herbert Weißgerber: Allgemeinmedizin und Praxis. 6. Auflage. Springer, Berlin 2007, ISBN 978-3-540-71902-1.
- Erwin Rebhandl, Susanne Rabady, Frank C. Mader: Evidence based Medicine-Guidelines für Allgemeinmedizin. Deutscher Ärzte-Verlag 2007, ISBN 978-3-7691-1241-2.
- Michael M. Kochen, Duale Reihe "Allgemeinmedizin und Familienmedizin", Thieme-Verlag 2012, 4. Auflage
Weblinks
- Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
- Beschluss der Jahreshauptversammlung der DEGAM (Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin) vom 21. September 2002
- Liste der Universitätsinstitute und -abteilungen für Allgemeinmedizin in Deutschland
- ZFA/Zeitschrift für Allgemeinmedizin
- ÖGAM – Österreichische Gesellschaft für Allgemeinmedizin
Einzelnachweise
- ↑ Ärztestatistik zum 31. Dezember 2017. In: bundesaerztekammer.de. Abgerufen am 22. November 2019.
- ↑ Bundesärztekammer Ärztestatistik 2017
- ↑ (Muster-)Weiterbildungsordnung. Abgerufen am 19. Juli 2019.
- ↑ Bundesärztekammer (Hrsg.): (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018. Berlin November 2018.
- ↑ Merrison, Alec, Sir, 1924-, Great Britain. Parliament.: Report. H.M. Stationery Off, London 1979, ISBN 0-10-176150-3.
- ↑ Geva Greenfield, Kimberley Foley, Azeem Majeed: Rethinking primary care’s gatekeeper role. In: BMJ. 23. September 2016, ISSN 1756-1833, S. i4803, doi:10.1136/bmj.i4803 (bmj.com [abgerufen am 31. Oktober 2019]).