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Heilberuf: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Heilberuf''' bezeichnet im weitesten Sinn einen [[Beruf]], der sich mit der Behandlung von [[Krankheit]]en und [[Behinderung]]en auseinandersetzt und durch [[Bundesgesetz (Deutschland)|Bundes-]] oder [[Landesgesetz]]e geregelt ist.<ref>[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/gesundheitsberufe/gesundheitsberufe-allgemein.html Bundesgesundheitsministerium - Gesundheitsberufe Allgemein]</ref>
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'''Heilberuf''' bezeichnet im weitesten Sinn einen [[Wikipedia:Beruf|Beruf]], der sich mit der Behandlung von [[Krankheit]]en und [[Wikipedia:Behinderung|Behinderung]]en auseinandersetzt und durch [[Wikipedia:Bundesgesetz (Deutschland)|Bundes-]] oder [[Wikipedia:Landesgesetz|Landesgesetz]]e geregelt ist.<ref>[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/gesundheitsberufe/gesundheitsberufe-allgemein.html Bundesgesundheitsministerium - Gesundheitsberufe Allgemein]</ref>
  
 
Für die Reglementierung der Heilkunde bedeutende Heilberufsordnungen und die Ausübung von Heilberufen betreffende Verordnungen wurden seit dem Mittelalter erlassen (Sizilien 1140 und 1240, Augsburg 1582, Hessen 1616, Preußen 1685, 1725, 1825 und 1852, Norddeutscher Bund 1869, Deutsches Reich 1883, 1935, 1937 und 1939, Bundesrepublik Deutschland 1953, 1961, 1970 und 1998).<ref>Ralf Bröer: ''Medizinalgesetzgebung/Medizinrecht.'' In: [[Werner E. Gerabek]], Bernhard D. Haage, [[Gundolf Keil]], Wolfgang Wegner (Hrsg.): ''Enzyklopädie Medizingeschichte.'' Walter de Gruyter, Berlin und New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 942–950; hier: S. 942 f. (''Heilberufe'').</ref>
 
Für die Reglementierung der Heilkunde bedeutende Heilberufsordnungen und die Ausübung von Heilberufen betreffende Verordnungen wurden seit dem Mittelalter erlassen (Sizilien 1140 und 1240, Augsburg 1582, Hessen 1616, Preußen 1685, 1725, 1825 und 1852, Norddeutscher Bund 1869, Deutsches Reich 1883, 1935, 1937 und 1939, Bundesrepublik Deutschland 1953, 1961, 1970 und 1998).<ref>Ralf Bröer: ''Medizinalgesetzgebung/Medizinrecht.'' In: [[Werner E. Gerabek]], Bernhard D. Haage, [[Gundolf Keil]], Wolfgang Wegner (Hrsg.): ''Enzyklopädie Medizingeschichte.'' Walter de Gruyter, Berlin und New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 942–950; hier: S. 942 f. (''Heilberufe'').</ref>
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== Apotheker, Ärzte und Heilpraktiker ==
 
== Apotheker, Ärzte und Heilpraktiker ==
Nach geltendem Recht ist in Deutschland die Ausübung der Heilkunde grundsätzlich nur den Angehörigen eines akademischen Heilberufes und Heilpraktikern gestattet. Zu den akademischen Heilberufen zählen ([[Arzt]], [[Zahnarzt]], [[Psychotherapeut]], [[Tierarzt]] und [[Apotheker]]), deren Angehörige in [[Berufskammer]]n organisiert sind.
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Nach geltendem Recht ist in Deutschland die Ausübung der Heilkunde grundsätzlich nur den Angehörigen eines akademischen Heilberufes und Heilpraktikern gestattet. Zu den akademischen Heilberufen zählen ([[Arzt]], [[Wikipedia:Zahnarzt|Zahnarzt]], [[Wikipedia:Psychotherapeut|Psychotherapeut]], [[Wikipedia:Tierarzt|Tierarzt]] und [[Wikipedia:Apotheker|Apotheker]]), deren Angehörige in [[Wikipedia:Berufskammer|Berufskammer]]n organisiert sind.
  
Der Beruf des [[Heilpraktiker]]s (Deutschland, Schweiz) umfasst die Ausübung der Heilkunde unter Einschränkungen, wie etwa bei der Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente oder der Behandlung von einigen Infektionskrankheiten. Die Berufsbezeichnung darf nur führen, wer über eine entsprechende staatliche Erlaubnis gemäß [[Heilpraktikergesetz]] verfügt.
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Der Beruf des [[Heilpraktiker]]s (Deutschland, Schweiz) umfasst die Ausübung der Heilkunde unter Einschränkungen, wie etwa bei der Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente oder der Behandlung von einigen Infektionskrankheiten. Die Berufsbezeichnung darf nur führen, wer über eine entsprechende staatliche Erlaubnis gemäß [[Wikipedia:Heilpraktikergesetz|Heilpraktikergesetz]] verfügt.
  
Nach {{§|4|ustg|juris}} Abs. 14a UStG sind „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden“ – mit Ausnahme bestimmter Leistungen im Zusammenhang mit Zahnprothesen oder kieferorthopädischer Apparate – in Deutschland von der [[Umsatzsteuer (Deutschland)|Umsatzsteuer]] befreit.
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Nach {{§|4|ustg|juris}} Abs. 14a UStG sind „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden“ – mit Ausnahme bestimmter Leistungen im Zusammenhang mit Zahnprothesen oder kieferorthopädischer Apparate – in Deutschland von der [[Wikipedia:Umsatzsteuer (Deutschland)|Umsatzsteuer]] befreit.
  
 
== Spezielle Heilberufe ==
 
== Spezielle Heilberufe ==
Als „spezielle Heilberufe“ wurden zunächst die Berufe im Bereich [[Psychologischer Psychotherapeut|Psychologischen Psychotherapie]], der [[Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut|Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie]] (mit [[Approbation]]), sowie der [[Musiktherapie]] und [[Kunsttherapie]] (beide ohne Approbation, d.&nbsp;h. Heilhilfsberufe bzw. Gesundheitsfachberufe) bezeichnet. Listen von „speziellen Heilberufen“ umfassen heute mehr als 50 verschiedene Berufsbezeichnungen.
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Als „spezielle Heilberufe“ wurden zunächst die Berufe im Bereich [[Wikipedia:Psychologischer Psychotherapeut|Psychologischen Psychotherapie]], der [[Wikipedia:Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut|Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie]] (mit [[Wikipedia:Approbation|Approbation]]), sowie der [[Wikipedia:Musiktherapie|Musiktherapie]] und [[Wikipedia:Kunsttherapie|Kunsttherapie]] (beide ohne Approbation, d.&nbsp;h. Heilhilfsberufe bzw. Gesundheitsfachberufe) bezeichnet. Listen von „speziellen Heilberufen“ umfassen heute mehr als 50 verschiedene Berufsbezeichnungen.
  
 
== Nichtakademische und teilakademische Heilberufe ==
 
== Nichtakademische und teilakademische Heilberufe ==
Die Berufe [[Ergotherapeut]], [[Gesundheits- und Krankenpfleger]], [[Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger]], [[Altenpfleger]], [[Hebamme]]/Entbindungshelfer, [[Heilerziehungspflege]]r, [[Logopädie|Logopäde]], [[Masseur|Masseur und Medizinischer Bademeister]], [[Radiologie#Medizinisch-technischer Radiologieassistent|medizinisch-technischer Radiologieassistent]], [[Operationstechnischer Assistent]], [[Krankenpflegehilfe]], [[Physiotherapeut]], [[Diätassistent]], [[Orthoptist]]en und [[Rettungsassistent]] oder [[Notfallsanitäter]] sind nichtakademische bzw. teilweise akademisierte Heilberufe. Die entsprechenden Berufsbezeichnungen sind geschützt. Teilweise sind die Berufe verkammert, z.&nbsp;B. [[Pflegekammer]]n.
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Die Berufe [[Wikipedia:Ergotherapeut|Ergotherapeut]], [[Gesundheits- und Krankenpfleger]], [[Wikipedia:Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger|Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger]], [[Altenpfleger]], [[Wikipedia:Hebamme|Hebamme]]/Entbindungshelfer, [[Wikipedia:Heilerziehungspflege|Heilerziehungspflege]]r, [[Wikipedia:Logopädie|Logopäde]], [[Wikipedia:Masseur|Masseur und Medizinischer Bademeister]], [[Wikipedia:Radiologie#Medizinisch-technischer Radiologieassistent|medizinisch-technischer Radiologieassistent]], [[Wikipedia:Operationstechnischer Assistent|Operationstechnischer Assistent]], [[Wikipedia:Krankenpflegehilfe|Krankenpflegehilfe]], [[Wikipedia:Physiotherapeut|Physiotherapeut]], [[Wikipedia:Diätassistent|Diätassistent]], [[Wikipedia:Orthoptist|Orthoptist]]en und [[Wikipedia:Rettungsassistent|Rettungsassistent]] oder [[Wikipedia:Notfallsanitäter|Notfallsanitäter]] sind nichtakademische bzw. teilweise akademisierte Heilberufe. Die entsprechenden Berufsbezeichnungen sind geschützt. Teilweise sind die Berufe verkammert, z.&nbsp;B. [[Wikipedia:Pflegekammer|Pflegekammer]]n.
  
 
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Aktuelle Version vom 19. April 2022, 08:56 Uhr

Heilberuf bezeichnet im weitesten Sinn einen Beruf, der sich mit der Behandlung von Krankheiten und Behinderungen auseinandersetzt und durch Bundes- oder Landesgesetze geregelt ist.[1]

Für die Reglementierung der Heilkunde bedeutende Heilberufsordnungen und die Ausübung von Heilberufen betreffende Verordnungen wurden seit dem Mittelalter erlassen (Sizilien 1140 und 1240, Augsburg 1582, Hessen 1616, Preußen 1685, 1725, 1825 und 1852, Norddeutscher Bund 1869, Deutsches Reich 1883, 1935, 1937 und 1939, Bundesrepublik Deutschland 1953, 1961, 1970 und 1998).[2]

Rechtliche Situation in Deutschland

Gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 Grundgesetz besitzt der Bund das Recht, die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe zu regeln (geregelte Berufe). Hierzu erlässt er Spezialgesetze.

Apotheker, Ärzte und Heilpraktiker

Nach geltendem Recht ist in Deutschland die Ausübung der Heilkunde grundsätzlich nur den Angehörigen eines akademischen Heilberufes und Heilpraktikern gestattet. Zu den akademischen Heilberufen zählen (Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut, Tierarzt und Apotheker), deren Angehörige in Berufskammern organisiert sind.

Der Beruf des Heilpraktikers (Deutschland, Schweiz) umfasst die Ausübung der Heilkunde unter Einschränkungen, wie etwa bei der Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente oder der Behandlung von einigen Infektionskrankheiten. Die Berufsbezeichnung darf nur führen, wer über eine entsprechende staatliche Erlaubnis gemäß Heilpraktikergesetz verfügt.

Nach § 4 Abs. 14a UStG sind „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden“ – mit Ausnahme bestimmter Leistungen im Zusammenhang mit Zahnprothesen oder kieferorthopädischer Apparate – in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit.

Spezielle Heilberufe

Als „spezielle Heilberufe“ wurden zunächst die Berufe im Bereich Psychologischen Psychotherapie, der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (mit Approbation), sowie der Musiktherapie und Kunsttherapie (beide ohne Approbation, d. h. Heilhilfsberufe bzw. Gesundheitsfachberufe) bezeichnet. Listen von „speziellen Heilberufen“ umfassen heute mehr als 50 verschiedene Berufsbezeichnungen.

Nichtakademische und teilakademische Heilberufe

Die Berufe Ergotherapeut, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger, Hebamme/Entbindungshelfer, Heilerziehungspfleger, Logopäde, Masseur und Medizinischer Bademeister, medizinisch-technischer Radiologieassistent, Operationstechnischer Assistent, Krankenpflegehilfe, Physiotherapeut, Diätassistent, Orthoptisten und Rettungsassistent oder Notfallsanitäter sind nichtakademische bzw. teilweise akademisierte Heilberufe. Die entsprechenden Berufsbezeichnungen sind geschützt. Teilweise sind die Berufe verkammert, z. B. Pflegekammern.

Reformen

Die Medien berichteten 2018 über Pläne der Große Koalition, das Schulgeld für Heilberufe abzuschaffen.[3] In einzelnen Bundesländern sind Ausbildungen für (bestimmte) Heilberufe inzwischen kostenfrei gestellt worden.

Siehe auch

Literatur

  • Jörg Schnitzler: Das Recht der Heilberufe. Übersicht, Begriff, Verfassungsfragen. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2004, ISBN 3-8329-0534-0 (Rezension: siehe [1]).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesgesundheitsministerium - Gesundheitsberufe Allgemein
  2. Ralf Bröer: Medizinalgesetzgebung/Medizinrecht. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. Walter de Gruyter, Berlin und New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 942–950; hier: S. 942 f. (Heilberufe).
  3. Katrin Sanders: Schulgeld: GroKo will Kosten für Ausbildung in Heilberufen abschaffen. In: www.deutschlandfunk.de. 2. Februar 2018, abgerufen am 24. Juli 2019.
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Dieser Artikel basiert (teilweise) auf dem Artikel Heilberuf aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Fassung 194788246 vom 12. November 2019 und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation und der Creative Commons Attribution/Share Alike. Auf Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. Veränderungen seither in Imedwiki. Veränderungen seither in Wikipedia.Weiteres zum Import aus Wikipedia siehe Seite Imedwiki:Import aus Wikipedia.